Datenschutz-Folgenabschätzung

Daten­schutz-Folgen­ab­schätzung

Risiken erkennen. Risiken bewerten.

Deshalb tun wir das


Grundsätzlich ist die Datenschutz-Folgenabschätzung immer dann durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. So sagt es der Art. 35 der DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte kann hierbei beratend unterstützen. Diese Kompetenz kann nur ausgeübt werden, wenn die entsprechende Erfahrung vorliegt.


Das tun wir für Sie


Wenn die Verarbeitungstätigkeiten bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfasst und beschrieben sind, prüfen wir (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten) vor Ort, ob dabei besondere Risiken eine Datenschutz-Folgenaschätzung erforderlich machen. Wenn das der Fall ist, führen wir die erforderlichen Kontrollen fachkundig durch. Wir dokumentieren jeweils den Ablauf, bewerten die Risiken, übergeben Ihnen das Ergebnis mit dokumentierter Datenschutz-Folgenabschätzung und sprechen Empfehlungen aus, so dass Sie falls erforderlich entsprechende Maßnahmen ergreifen können. 


Das bekommen Sie


Sie bekommen die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung ausgeführt und dokumentiert. In kritischen Fällen geben wir Ihnen auch Empfehlungen, wie Sie Risikoprävention vornehmen können. Sollte keine DSFA erforderlich sein erhalten Sie auch diese Dokumentation. 


Was Sie davon haben


Dadurch erfüllen Sie eine der Aufgaben aus dem Datenschutz und sorgen dafür, dass die Grundrechte der Menschen, mit denen Ihr Unternehmen Kontakt hat, nicht verletzt werden. Sie vermeiden Datenschutzverstöße und eventuelle Reaktionen der Aufsichtsbehörden, die häufig eine negative Berichterstattung in den Medien nach sich ziehen können.



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