Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigten­datenschutz

Daten der Mitarbeitenden richtig handlen

Beschäftigtendatenschutz richtig gestalten

Der deutsche Beschäftigtendatenschutz wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Und jetzt? Wie umgehen mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten? Das und mehr im Live-Webinar mit Datenschutz-Experte Eberhard Häcker. Jetzt anmelden und dabei sein!

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Beschäftigten­datenschutz

In Bundes­datenschutz­gesetz und DSGVO

Wussten Sie, dass (mit Ausnahmen wie etwa dem Onlinehandel) die weitaus meisten verarbeiteten Daten vieler Unternehmen die Beschäftigten betreffen?


Klar, dass es dafür gesetzliche Regelungen braucht. Um das Jahr 2012 war in Deutschland ein solches Beschäftigten­datenschutzgesetz geplant. Das befand sich in der zweiten Lesung im Bundestag, als die EU-Kommission den ersten Entwurf der DSGVO veröffentlichte. Dort waren weite Teile der deutschen Pläne zum Beschäftigten­datenschutz enthalten.

Die Folge: Die dritte Lesung im Bundestag und der Gesetzentwurf für den Beschäftigtendatenschutz wurden abgesagt. Er schien hinfällig, da ja die EU das regeln würde. Wie wir heute wissen, kam alles anders.


Deutschland war das erste Land der EU, das 2018 ein nationales Datenschutzgesetz auf der Grundlage des DSGVO-Artikels 88 veröffentlichte – mit dem
§ 26 im Bundesdatenschutz-Gesetz zum Schutz der Daten beschäftigter Personen.

Beschäftigten­datenschutz gekippt


So weit die Geschichte. Und jetzt ein Schock – im März 2023 erklärt der EuGH den § 26 BDSG für unwirksam! Die wichtigste deutsche Rechtsgrundlage für Beschäftigtendatenschutz fällt schlagartig weg.


Und nebenbei: Der EuGH hat in diesem Urteil zwar "nur" über die ersten beiden Absätze des § 26 entschieden. Seine Einschätzung insgesamt lässt aber darauf schließen, dass das ganze BDSG-neu nicht rechtswirksam ist. Denn: Deutschland hat eine wichtige Voraussetzung für nationalen Datenschutz im Artikel 88 DSGVO nicht beachtet. Möglicherweise (oder besser gesagt wahrscheinlich) ist also das ganze BDSG auf der Kippe.

quote

"Im März erklärt der EuGH § 26 BDSG für unwirksam. Die wichtigste deutsche Rechtsgrundlage für Beschäftigten­datenschutz fällt schlagartig weg."

Wie gehts weiter mit dem Beschäftigtendatenschutz?


Und jetzt? Können wir überhaupt noch Beschäftigtendaten verarbeiten? Wenn ja, wie? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Welche
Folgen hat das für die praktische Arbeit beim Datenschutz?

Das und mehr erfahren Sie im Webinar!

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Das Webinar-Programm im Überblick

Unser Webinar vermittelt das wichtigste Know-how zum Thema Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und gibt Ihnen das Rüstzeug, die Herausforderung professionell und praxisnah zu regeln.
Das erwartet Sie:


  • Daten beschäftigter Personen in Verarbeitungstätigkeiten – ein Überblick
  • Beschäftigtendatenschutz rechtlich geregelt – ein Überblick
  • Chaos oder Vereinfachung – was die Nichtigkeit des § 26 BDSG-neu für Folgen hat
  • Jetzt anzuwenden: Artikel 5 DSGVO und die daraus abgeleiteten anderen Artikel der DSGVO
  • Konkrete Auswirkungen auf einzelne Verarbeitungstätigkeiten – was für Unternehmen jetzt deutlich einfacher ist
  • Was müssen Sie jetzt prüfen, wo gilt es schnell zu reagieren, um ungültige Regelungen zu vermeiden?
  • Was ist zu tun in Sachen Betriebsvereinbarungen?
  • Ausblick: Es laufen Vorbereitungen auf ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Droht dem Gesetz dasselbe Schicksal? Wie verlässlich ist Datenschutz überhaupt noch?
  • Ausblick: fünf neue Regelungen der EU zum Datenschutz: •   Digital Services Act (DSA) •   Data Gouvernance Act (DGA) •   Data Act (DA) •   Artificial Intelligence Act (AIA) und •   European Health Data Space (EHDS). Ein kurzer Überblick, was Sie wissen müssen. Und: Wie wirken sie sich auf Beschäftigtendaten aus?


Jetzt anmelden und dabei sein beim Webinar Beschäftigtendatenschutz – Daten der Mitarbeitenden richtig handlen!

Zielgruppe des Webinars


Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutz­beauftragte, Informations­sicherheits­beauftragte, Datenschutz­koordinatorinnen & Datenschutz­koordinatoren ebenso wie für Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal und Human Resources, IT, Legal/Recht, Controlling und Betriebsrat.

Termine, Zeiten, Ort und Preise


Webinar

Beschäftigtendatenschutz – Daten der Mitarbeitenden richtig handlen

Termin

Donnerstag, 22. Juni 2023 von 9:30 bis 12:00 Uhr

Webinar verpasst? Gerne bieten wir weitere Termine an. Jetzt Kontakt aufnehmen!


Teilnahme

Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.


Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.

Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.


Speaker
Eberhard Häcker, externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Geschäftsführer TDSSG GmbH, Geschäftsführer HäckerSoft GmbH, langjähriger Fachautor und Kongressredner.

Besonderheit
Langjährige
Praxiserfahrung, vorausschauende Lösungsansätze und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.


Sommer-Special

Buchen Sie das Webinar Beschäftigtendatenschutz für zwei Teilnehmende und lassen Sie bis zu drei weitere aus dem Unternehmen kostenlos teilnehmen!


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