Webseiten und Cookies nach TTDSG

Webseiten und Cookies nach TTDSG

Know-how, Neuerungen, Anforderungen für eine rechtssichere Website nach dem neuen TTDSG.

Das brandaktuelle Webinar.

Neue Anforderungen an Websitebetreiber

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bringt Neuerungen für Webseiten, etwa die allseits bekannten Cookie-Banner. Was bedeutet das neue Gesetz, wie verhält es sich zur DSGVO und wie gestaltet man die Homepage rechtlich sicher? Jetzt anmelden, die neue Rechtslage verstehen und zielführend umsetzen!

Das TTDSG und endlich Rechtssicherheit?


Seit 1. Dezember 2021 ist das neue TTDSG in Kraft. Fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten hat die DSGVO endlich auch die Gesetzgebung für Telemedien und Telekommunikation in Deutschland erreicht. Damit hat jahrelange Rechtsunsicherheit ein Ende.


Und die Praxis?

Wer sich Cookiebanner auf Webseiten ansieht, könnte meinen, dass sich so viel gar nicht geändert hat. Einverstanden, immer mehr Banner bieten einen „Ablehnen“-Button, aber noch längst nicht alle. Liest man sich die Hinweise der Websitebetreiber zu den verwendeten Cookies durch, stellt man schnell fest, dass sehr viele Daten ohne Einwilligung, dafür aber mit angeblich „berechtigtem Interesse“ in Drittländer übermittelt werden.

Cookies, Einwilligungen & Co.

Neuerungen und Vorgaben für Websites


Was gilt jetzt? Woran müssen sich
Webseitenbetreiber unbedingt halten, was ist möglich, was sollte man sein lassen? In der rechtlichen Praxis ist vieles noch nicht geklärt. Es stellt sich also die Frage: Welches sind die Risiken, selbst zu den Ersten zu gehören, die finanziell in Anspruch genommen werden?


Wir werden versuchen, diese und ähnliche Fragen in unserem Webinar „Webseiten und Cookies nach TTDSG“ für Sie zu beantworten. Sie lesen richtig: versuchen. Denn schon jetzt ist ersichtlich, dass viele der Formulierungen im neuen TTDSG Raum für Interpretation lassen, und das heißt: einer gerichtlichen Lösung bedürfen. Dennoch ist es nicht zu früh, das neue TTDSG zu kennen und die eigene Website auf mögliche Rechtsverstöße abzuklopfen, bis entsprechende juristische Entscheidungen vorliegen.

Das Webinar-Programm im Überblick


Folgende Inhalte werden im Webinar behandelt:


  • Neue Rechtslage für Telemedien mit dem TTDSG
  • Wann gilt die DSGVO und wann das TTDSG?
  • Schutz der Privatsphäre gemäß § 25 TTDSG
  • Button „Ablehnen“ – nötig oder überflüssig?
  • Praxisbeispiel aktuell
  • Anforderungen an die Einwilligung
  • Wann Einwilligungen unnötig sind
  • Einwilligung widerrufen – und jetzt?
  • Die ominösen „berechtigten Interessen“ – was gilt? Was muss man sich gefallen lassen?
  • Datenübermittlung in Drittländer – bei vielen Webseiten Standard. Und nun?
  • Und was ist jetzt mit Abmahnungen?
  • Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO
  • Geldbußen – TTDSG oder DSGVO?
  • Ausblick - das könnte auf uns zukommen

Zielgruppe des Webinars


Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen & Datenschutzkoordinatoren ebenso wie für Webadministratoren, Website-Betreuende und Verantwortliche aus Marketing und PR, Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal, IT, Legal/Recht, Facility Management/Hausmeister/Haustechnik, Controlling, Vertrieb, Finance/Buchführung und Betriebsrat.

Termine, Zeiten, Ort und Preise


Webinar

Webseiten und Cookies nach TTDSG

Termin

Donnerstag, 27. Januar 2022 von 9:30 bis 12:00 Uhr

Webinar verpasst? Wir bieten gerne weitere Termine an.

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Teilnahme

Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.


Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.

Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.


Speaker
Eberhard Häcker, Referent und externer Datenschutzbeauftragter (IHK) mit jahrelanger Erfahrung, Auditor und Fachautor.


Besonderheit
Langjährige Praxiserfahrung und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.


Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll, der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.


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Datenübermittlung in Drittländer

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Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Website endlich rechtssicher gestalten

Cookies, Analyse-Tools, Datenschutzerklärung ... In Sachen Datenschutz bergen Websites jede Menge Stolpersteine. Wer endlich Sicherheit will, nutzt den DSGVO-Website-Check.

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