Mit gezielter Verzahnung zum rundum sicheren Datenschutz
Unterweisungen zählen zu den Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten. Er muss sicherstellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Datenschutz-Verletzungen vorzubeugen. (Art. 39 DSGVO)
Im Zuge der Rechenschaftspflicht müssen Verantwortliche gewährleisten, dass das Unternehmen die Grundsätze des Datenschutzes einhält. Datenschutzschulungen für Mitarbeiter sind somit unerlässlich. (Art. 5 DSGVO)
Wir übernehmen alle Schritte auf dem Weg zu gelungenen Datenschutzschulungen, die Sie lieber in erfahrene Hände legen. Von der Konzeption über die Durchführung bis zur Auffrischung unterstützen wir Sie in genau dem Umfang, den Sie sich wünschen. Nutzen Sie unsere vielfältige Erfahrung und stärken Sie Ihr Unternehmen durch Mitarbeiter, die in Sachen Datenschutz auf der Höhe der Zeit sind.
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