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Was machen eigentlich Datenschutzbeauftragte? Und was müssen die können? So fragen sich manche Kolleginnen und Kollegen. Dass die fachlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte hoch sind, kann sich jeder ausmalen – immerhin sind Datenschutzbeauftragte für nichts Geringeres als den Schutz eines EU-weit gültigen Grundrechts aller EU-Bürger benannt. Es gibt nicht allzu viele Personen, die in einem Unternehmen oder einer Institution für die Sicherstellung von Grundrechten zu sorgen haben. Beim Datenschutz bildet Artikel 8 der europäischen Grundrechtecharta die Grundlage, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.
„Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“
Artikel 8 der europäischen Grundrechtecharta
Datenschutzbeauftragte brauchen Fachwissen. Dazu zählt juristisches Fachwissen ebenso wie die besonderen Kenntnisse zu Geschäftsprozessen, die beim Verantwortlichen im Einsatz sind und bei denen fast immer auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Und das ist noch nicht alles, etliche weitere Kenntnisse sind gefragt.
Normalerweise lässt sich das Fachwissen eines Datenschutzbeauftragten mittels eines erfolgreich absolvierten Lehrganges nachweisen – dem Fachkundenachweis. Da die Verarbeitung personenbezogener Daten eng mit der Verarbeitung digitaler Daten in informationstechnischen Systemen verbunden ist und diese Techniken einer rasanten Weiterentwicklung unterliegen, müssen Datenschutzbeauftragte ihr entsprechendes Fachwissen immer wieder anpassen. Und das ist oft genug wie beim Märchen von Hase und Igel: Wie schnell der Hase auch läuft, der Igel ist immer vor ihm da. Dass der Igel trickst, ist das eine. Dennoch kennen die meisten Datenschutzbeauftragten den Eindruck, dass die IT mit immer neuen Tricks kommt und man nie lange auf dem aktuellen Stand des Wissens bleibt.
Fazit: Aller Erfahrung nach sind regelmäßige Arbeitskreise mit Gleichgesinnten der effizienteste Weg, in Sachen Datenschutz aktuell zu bleiben. So halten sich Datenschutzbeauftragte heute auf Stand!
Ohne eine regelmäßige Aktualisierung des Wissens und Könnens sind Datenschutzbeauftragte schon nach recht kurzer Zeit nicht mehr vollständig in der Lage, ihre Aufgaben zuverlässig auszuführen. Fehler können sich einschleichen. Das kann auch durch Selbstüberschätzung oder generell mangelndes Wissen passieren. Ausbaden muss das der Verantwortliche, der ja dafür haftet, dass Datenschutz gesetzeskonform umgesetzt wird.
Ein weiteres Risiko liegt darin, dass nach anfänglichen Unsicherheiten mittlerweile der Umgang mit der DSGVO keine „weiße Landkarte“ mehr ist. Immer mehr Themen werden zur Quasi-Routine. Wer allerdings nicht zur Fortbildung geht oder keinen fachlichen Austausch mit anderen hält, bekommt davon naturgemäß nicht allzu viel mit.
Ohne Anpassung des Wissensstandes wächst die Gefahr, dass Fehler passieren. Das kann teuer werden, entsprechende Geldbußen können gravierend sein.
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Man muss in der DSGVO geradezu suchen, um die Hinweise auf erforderliche Qualifikationen und den Erhalt des Fachwissens von Datenschutzbeauftragten zu finden. Aber sie sind da! Sie stehen im fünften Absatz von Artikel 37: „Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“
Und die Pflicht zur Weiterbildung? Die findet sich indirekt in Artikel 38 der DSGVO im zweiten Absatz: „Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.“
Die laufende Anpassung des Wissens sollte geplant werden. Dazu muss man die aktuellen Entwicklungen beobachten. Keiner kann alles, was sich beim Datenschutz täglich in der EU tut, aktuell parat haben. Es gilt also, die besten Instrumente zu finden und sich damit auf dem Laufenden zu halten.
Und die Kernfrage: Kann sichergestellt werden, dass sich Datenschutzbeauftragte laufend fortbilden und ihre Fachkunde angemessen erhalten bleibt?
Wir wünschen bestes Gelingen bei der Weiterentwicklung Ihres Datenschutzwissens!
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