Unternehmens-Websites und Datenweitergabe an unsichere Drittländer

Unternehmens-Websites und Datenweitergabe an unsichere Drittländer

Webinar


Drohende Abmahnungen für Unternehmen nach aktuellem Schadensersatz-Urteil


Unternehmen müssen handeln

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil können Verbraucher Schadenersatz fordern, wenn Website-Betreiber unerlaubt Daten weitergeben – etwa über Dienste wie Google Fonts.

Rollt auf deutsche Unternehmen eine Klagewelle zu? Das brandaktuelle Webinar gibt Tipps, Know-how und die wichtigsten Sofort-Maßnahmen.

Erfolgreiche Schadenersatz-Klage schlägt Wellen


Das Urteil eines Münchner Gerichts birgt Sprengstoff für Website-Betreiber: Dem Kläger wurde ein Schadenersatz in Höhe von 100 € zugesprochen. Begründung: Er fühlte sich zu recht „unwohl“, dass seine IP-Adresse von der Webseite des beklagten Unternehmens in die USA übertragen wurde – und zwar über Google Fonts, die von Google bereitgestellten Schriften auf der Website. Der Kläger berief sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nach der die USA ein unsicheres Drittland sind. Dort herrscht ein geringeres Niveau an Datenschutz als hierzulande.


Ein Gerichtsurteil und die drohenden Folgen


Die Tragweite des Münchner Urteils


Das Urteil bezieht sich zwar vordergründig nur auf Google Fonts - entfaltet seine Sprengkraft aber in seiner Begründung. Die ist nämlich so formuliert, dass es grundsätzlich alle Website-Dienste betrifft, die personenbeziehbare Daten wie die dynamische IP-Adresse von Privatpersonen in Drittländer übertragen. Drittländer sind Länder ohne Angemessenheitsbeschluss durch die EU-Kommission. Damit sind nicht nur die USA betroffen, sondern alle Drittländer, darunter China, Indien und viele weitere.

Datenlecks auf der Website schließen


Eines kommt erschwerend hinzu: Es gibt durchaus technische Lösungen, Google Fonts einzusetzen, ohne Nutzerdaten in die USA zu übermitteln. Davon hatte das beklagte Unternehmen allerdings keinen Gebrauch gemacht.

Ein anderer Weg, den manche Website-Betreiber wählen: Sie holen über das Cookie-Banner die Einwilligung der Besucher ein. Ob das vor Gericht standhalten würde, ist allerdings mehr als fraglich. Denn: Zum Zeitpunkt der Abfrage der Einwilligung wurden die Daten bereits an Google übermittelt - Nutzer haben also keine Möglichkeit, die Datenübermittlung zu verhindern.






Was ist jetzt zu tun? Sofort­maßnahmen



Seit Bekanntgabe des Urteils haben Unternehmen in Deutschland ähnliche Schadenersatzforderungen erreicht. Schnelles Handeln ist angesagt!

Prüfen Sie, welche Dienste auf Ihren Websites im Einsatz sind. Nutzen Sie Google Fonts oder andere Dienste, die Daten wie die IP-Adresse in Drittländer übermitteln? Wenn ja, sollten Sie sie sofort stoppen. Wer nach dem aktuellen Urteil solche Dienste weiter nutzt, muss mit Schmerzensgeldforderungen rechnen.



Das Webinar-Programm im Überblick

Im Webinar erhalten Sie das nötige Know-how, um Webseiten zu betreiben, ohne personenbeziehbare Daten an Drittländer weiterzugeben. Sie werden sehen, wie einfach sich Website-Betreibern eine solche Weitergabe nachweisen lässt.
Weitere Inhalte im Überblick:



  • die aktuelle Rechtslage nach der DSGVO und dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)
  • Wann gilt die DSGVO und wann das TTDSG?
  • Das sagt die DSGVO zur Weiterleitung personenbeziehbarer Daten in Drittländer
  • Einwilligung via Consent-Banner – was sollte man tun und was besser lassen?
  • Rechtsgrundlage für Schadenersatz nach der DSGVO (offenbar auch bei „Unwohlsein“)
  • Wie können Sie sich wehren? (Achtung, Rechtsstreit kann teuer werden)
  • Schadensersatz nicht genug - auch Geldbußen können drohen
  • Praxisbeispiel: Wie erkennen man, dass Webseiten Daten weiterleiten?
  • Praxisbeispiel: Welche Schriftarten kann man verwenden, ohne unerlaubt Daten weiterzuleiten?
  • Praxisbeispiel: Von Web-Agenturen heiß geliebt. Welche Anbieter aus Drittländern finden sich auf besonders vielen Webseiten?
  • So sollten Sie jetzt reagieren
  • Ausblick: Das könnte auf uns zukommen

Jetzt anmelden und die Unternehmens-Website abmahnsicher gestalten!


Zielgruppe des Webinars


Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutz­beauftragte, Informations­sicherheits­beauftragte, Datenschutz­koordinatorinnen & Datenschutz­koordinatoren ebenso wie für Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal und Human Resources, IT, Legal/Recht, Controlling und Betriebsrat.

Termine, Zeiten, Ort und Preise


Webinar

Unternehmens-Websites und Datenweitergabe an unsichere Drittländer


Termin

Donnerstag, 4. August 2022 von 9:30 bis 12:00 Uhr

Termin verpasst? Wir bieten das Webinar gerne wieder an. Kontaktieren Sie uns.


Teilnahme

Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.


Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.

Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.


Speaker
Alle Speaker sind Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und langjährige Datenschutz-Berater.

Besonderheit
Langjährige
Praxiserfahrung, vorausschauende Lösungsansätze und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.


Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll,
der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.



Fragen zum Webinar?


Stellen Sie sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen umgehend weiter.

+49 6831 7689 777

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Anmeldung zum Webinar Unternehmens-Websites und Datenweitergabe an unsichere Drittländer 2022-08-04

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