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In vielen Betrieben liegt das Schlüsselmanagement beim Facility Management. Dennoch haben Datenschutzbeauftragte hier eine Überwachungsaufgabe laut Datenschutz-Grundverordnung. Wie Sie in acht Schritten sicherstellen, dass es wegen Schlüsseln nicht zu Datenpannen kommt.
In vielen Betrieben ist das
Facility Management (oder altmodisch: Hausmeisterin oder Hausmeister) für die
Vergabe der Schlüssel zuständig. Je größer das Unternehmen, desto mehr Schlüssel fallen in diesen Verantwortungsbereich. Wer da den
Überblick behalten möchte, braucht ein strukturiertes Vorgehen.
Die erste Frage könnte lauten: Wie viele unterschiedliche Schlösser gibt es überhaupt? Für jedes dieser Schlösser sind mutmaßlich mehrere Schlüssel vorhanden, klar. Viele Beschäftigte, sofern nicht gerade im Home-Office, müssen im Unternehmen in die Räume kommen können, wo sie tätig sind. Zumindest ein Teil der Räume ist in aller Regel mit einem elektronischen Schließsystem gesichert. Noch immer gibt es aber meistens Räume, die mit einem herkömmlichen Schlüssel auf- und zugeschlossen werden. Darum ist in der Regel eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln in Umlauf. Aber sind die alle einsatzfähig? Auch Schlüssel werden gelegentlich beschädigt oder sogar zerstört. Was passiert dann? Wird das gemeldet? Wird es dokumentiert?
"Je länger ein Schließsystem besteht, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Schlüssel verlorengegangen oder Personen ausgeschieden sind, ohne ihren Schlüssel zurückzugeben. Umso wichtiger ist es, dass die Schlüsselliste, das Verzeichnis aller ausgegebenen Schlüssel, aktuell und vollständig ist."
Zu
einem Schließsystem gehören
mehrere Türen in einem Geschäftsbereich, die sich mit
ein- und demselben Schlüssel auf- und zuschließen lassen. Das sind die sogenannten
Gruppen- oder Hauptschlüssel. Daneben gibt es aber auch für jeden einzelnen Raum eigene Schlüssel, also
Einzelschlüssel. Und dann gibt es noch die Generäle. Wer einen
Generalschlüssel
hat, trägt die volle Verantwortung, kann grundsätzlich jeden Raum öffnen und schließen. Normalerweise ist das neben der schon erwähnten Hausmeisterin die
Geschäftsführung.
Wer Schlüssel ausgibt, tut das in der Regel in einem strukturierten Prozess. Vorgesetzte entscheiden, wer wo hineinkommen soll – für wen also für welche Räume ein Zutrittsrecht gilt. Diese Anforderung gleicht man mit dem Schließplan ab und entscheidet, welche Schlüssel an wen ausgegeben werden. Das beginnt oft genug mit der Tiefgarage, geht über Haupt- oder Nebeneingang, Gebäudeteile wie etwa die eigene Abteilung und schließlich das Büro, wo sich der Arbeitsplatz befindet. Dazu kommen Nebenräume wie Kopierer oder Toiletten. Und das alles sollte idealerweise mit einem einzigen Schlüssel erreichbar sein.
Aber ob nun einer oder mehrere – was, wenn Schlüssel verlorengehen? Normalerweise sind Schlüsselinhaber verpflichtet, den Verlust eines Schlüssels unverzüglich zu melden. Schließlich muss der Betrieb schnell reagieren, damit nicht unbefugte Schlüsselfinder (oder Schlüsseldiebe) einfach in die Geschäftsräume einmarschieren. Je umfassender die Schließberechtigungen, desto größer der mögliche Schaden. Geht ein General verloren, müssen unter Umständen sehr viele Schlösser ausgetauscht werden.
Je länger ein Schließsystem besteht, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass
Schlüssel verlorengegangen oder Personen
ausgeschieden sind, ohne ihren Schlüssel zurückzugeben. Umso wichtiger, dass die
Schlüsselliste, das Verzeichnis aller ausgegebenen Schlüssel,
aktuell und vollständig ist. Ist das nicht der Fall, wächst die Unsicherheit. Je größer die Lücken sind,
desto schwieriger wird die Aufklärung, wenn etwas schiefgeht.
Das sind also
die wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Schlüsselmanagement: Der
Überblick über alle Schlüssel ist
vollständig
und
jederzeit auf dem neuesten Stand. Und es ist sichergestellt, dass
tatsächlich alle Schlüssel noch da sind.
Sind Schlüssel im Umlauf, die sich niemandem zuordnen lassen, steigt die Gefahr, dass sich jemand
Zutritt zu Räumen verschafft, der
dort nichts zu suchen hat. Das muss nicht immer einen kriminellen Hintergrund haben.
Unachtsamkeit
kann genauso zu Schäden führen wie der
bewusste Versuch, Schaden
anzurichten. Wenn Kollegen untereinander
Schlüssel ausleihen und vergessen, sie zurückzufordern, kann etwa ein
Archiv
oder ein anderer wichtiger Raum plötzlich von
Unbefugten
betreten werden. Der Supergau, dass ein solcher Schlüssel dann auch noch verloren geht, kann den
Austausch von Schlössern nötig machen.
Wenn man nicht mehr sauber zuordnen kann, wer welchen Raum betreten darf, lässt sich
bei Schlüsselmissbrauch schwer ermitteln, wer den Missbrauch verursacht hat. Ein verloren gegangener oder gestohlener Schlüssel kann schließlich dazu führen, dass unbefugte Personen ohne Erlaubnis wichtige Räume betreten und
unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse erlangen.
Kommt es durch kriminelle Handlungen zu Schäden, wird normalerweise die entsprechende
Versicherung
in Anspruch genommen. Die will natürlich wissen, ob Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Führt das Unternehmen keinen
Nachweis über alle Schlüssel, mit denen der betreffende Raum oder Geschäftsbereich geöffnet werden konnte, kann das eine Obliegenheitsverletzung darstellen. Diese hätte wiederum zur Folge, dass der
Versicherungsschutz möglicherweise nicht mehr greift.
Es gibt also
wichtige Gründe, warum ein unvollständiger Überblick über Schlüssel zu Gefährdungen führt. Je unvollständiger die Schlüsselliste, desto größer das Risiko.
Räume, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind gemäß
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angemessen vor unbefugten Zutritten zu schützen. Das geht natürlich nur, wenn die
Schließberechtigungen eindeutig und strukturiert verwaltet werden. Sind Schlüssel verlorengegangen und nicht mehr auffindbar, kann davon keine Rede sein.
Es lohnt sich, ab und zu einmal beim Hausmeister, Facility Manager oder Caretaker vorbeizugehen und zu prüfen, ob die ausgegebenen Schlüssel zum einen
ordentlich dokumentiert sind und es zum anderen
Hinweise gibt, dass möglicherweise einzelne Schlüssel verloren gegangen sind – und wie im zweiten Fall damit umgegangen wurde.
Wer ist hier zuständig? Klare Antwort:
Datenschutzbeauftragte. Diese Aufgabe zählt zu ihren
Überwachungsaufgaben, das macht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 39 deutlich. Leider wird sie in der Praxis zu selten wahrgenommen. Umso wichtiger, darauf hinzuweisen: Es gehört zu den
Aufgaben des Datenschutzes, sicherzustellen, dass
Schlüssel rechtmäßig vergeben werden – und eben auch wirklich vorhanden sind.
Stellen Sie sicher, dass es eine vollständige Schlüsselliste mit allen ausgegebenen Schlüsseln gibt.
Halten Sie die Schlüsselliste vollständig und aktuell.
Prüfen Sie, bei welchen Schlüsseln eine Kontrolle sinnvoll ist, ob sie noch da sind. Dazu wird etwa der Schlüsselinhaber aufgefordert, den Schlüssel zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle vorzuzeigen. Jede erfolgte Vorlage wird dokumentiert.
Machen Sie den richtigen Umgang mit Schlüsseln zum Gegenstand regelmäßiger Schulungen.
Wer einen Schlüssel erhält, sollte verpflichtet werden, vorschriftsmäßig damit umzugehen und den Verlust eines Schlüssels sofort zu melden.
Sollte auffallen, dass jemand beim Ausscheiden aus dem Betrieb Schlüssel mitgenommen hat, muss entweder das betroffene Schloss ausgetauscht werden oder Sie versuchen, den Schlüssel zurückzuerhalten.
Datenschutzbeauftragte sollten regelmäßig die Dokumentation über ausgegebene Schlüssel überprüfen.
Für Datenschutzbeauftragte empfiehlt sich, die Dokumentation des Schlüsselmanagements in den Datenschutz-Jahresbericht aufzunehmen.
Das ist die Kernfrage für gutes Schlüsselmanagement: Ist eine Schlüsselliste vorhanden und ist sie vollständig und aktuell?
Wir wünschen viel Erfolg beim strukturierten Schlüsselmanagement!
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