Der Beitrag erschien am 26. April 2022 und wurde zuletzt überarbeitet am 24. Oktober 2023.
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Erinnern Sie sich noch an Bodo Bach? Er war einer der Erfinder des „Telefonterrors“. Mit Vorliebe rief er Hotlines von Unternehmen an, um dort mehr oder weniger absurde Anfragen zu stellen. Als Kabarettist tat er das natürlich gerne vor Publikum. Er begann seine Telefonate häufig mit dem Satz „Ich hätt‘ da mal gern ein Problem“.
An diese Telefonate fühle ich mich erinnert, wenn Geschäftsleute lautstark in der Öffentlichkeit telefonieren. Ob im Zug, im Straßencafé oder im Hotel, die Szene ist immer dieselbe: Da telefoniert jemand, plaudert über geschäftliche Details, nennt seinen Namen und Namen von Geschäftspartnern, Ansprechpartnern usw. Selbst Anwälten habe ich schon auf diese Weise lauschen können, die sich mit Mandanten über Details zu einem aktuellen Rechtsfall austauschten.
Solche Telefonate tragen nicht selten kabarettistische Züge, vor allem für jene, die den Hintergrund des Telefonats nicht kennen. Da die Zuhörer
allerhand Details erfahren, sind diese Vorkommnisse allerdings in Wahrheit gar nicht lustig, sondern ein
Verstoß gegen Datenschutz und Informationssicherheit, das
Fernmeldegeheimnis
und möglicherweise gegen
Compliance-Vorgaben. Und, und, und.
Ich hätt‘ mal gern ein Problem – wenn ein Zuhörer es ernst meint,
gibt es ein Problem. Und womöglich nicht nur eins, sondern eine ganze Reihe.
Wir alle kennen es. Wir sind unterwegs und werden angerufen oder müssen, bevor der Flieger geht, der Zug fährt oder ein Termin beginnt,
noch schnell einen Anruf machen, weil jemand dringend eine Info braucht. Oft bleibt uns nichts anderes übrig, als das Gespräch zu führen, wo wir gerade sind, also in der Wartehalle, im Terminal, im Zug.
So weit, so nachvollziehbar. Die Frage ist aber: Wenn man in der Öffentlichkeit telefoniert, tut man das vertraulich oder indiskret? Weiß der Gesprächspartner, dass andere mithören? Ob Sie ein Telefonat so führen, dass dabei alle um Sie herum personenbezogene Inhalte erfahren, haben Sie selbst in der Hand.
Achten Sie mal darauf. Ist es nötig,
Titel und Name des Anrufers auszusprechen, möglicherweise auch noch sein Unternehmen? Müssen Sie nennen,
worum es geht? Namen und Infos der Geschäftspartner, möglicherweise noch
kritische Punkte eines geplanten oder laufenden Geschäfts? Eigentlich alles Details, die keinen Außenstehenden etwas angehen, oder?
Und da wir gerade dabei sind:
Wie läuft das im Homeoffice? Hören da Unbefugte mit? Wie ist es am Arbeitsplatz in der Firma, wenn Sie
bei offener Bürotür telefonieren, während draußen jemand vorbeigeht? Was, wenn die
Kolleginnen im selben Büro Telefonate mithören und dabei Vertrauliches erfahren?
"Da die Zuhörer allerhand Details erfahren, sind diese Vorkommnisse allerdings in Wahrheit gar nicht lustig, sondern ein Verstoß gegen Datenschutz und Informationssicherheit, das Fernmeldegeheimnis und möglicherweise gegen Compliance-Vorgaben."
Liegt darin wirklich ein Risiko? Ja, das tut es. Wenn
unbefugte Dritte Telefonate hören und sowohl
geschäftskritische Informationen als auch
personenbezogene Daten erfahren, liegt mindestens
ein dreifaches Risiko vor.
Risiko Nr. 1:
Verletzung des Datenschutzes
Personenbezogene Daten werden ohne Rechtsgrundlage an Unbefugte weitergegeben.
Risiko Nr. 2:
Verletzung der Informationssicherheit
Betriebliche Interna werden öffentlich ausgeplaudert. Heißt: Geschäftsgeheimnisse werden bekannt.
Risiko Nr. 3:
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses
oder Verletzung des Schutzes der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes
Beides mögliche Straftaten, für die das Strafgesetzbuch teilweise hohe Strafen vorsieht.
Diese Risiken sollten Grund genug sein, Verstöße zu vermeiden. Dazu kommen weitere Risiken, beispielsweise mögliche Konventionalstrafen, wenn in einem Vertrag mit Auftraggebern entsprechende Regelungen mit Verschwiegenheitsverpflichtungen enthalten sind.
Halten wir fest: Sich mit der Vertraulichkeit beim öffentlichen Telefonieren zu befassen, lohnt auf alle Fälle.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gelten zunächst einmal die Grundsätze des Datenschutzes. Artikel 5 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
nennt dazu
sechs Grundsätze, die erfüllt sein wollen. Dazu gehören die
Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Daten.
In der DSGVO sind dazu
Schutzmaßnahmen verpflichtend, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten sind. Dazu zählt das
unbefugte Offenlegen dieser Daten. Wenn andere gar nicht anders können, als ein Telefonat mitsamt personenbezogenen Daten mit anzuhören, liegt eine solche Offenlegung vor.
Jemand unter den Zuhörenden – oder der Gesprächspartner – mag das als so unangemessen empfinden, dass er sich an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wendet. Schließlich hat die telefonierende Person ihren Namen und ihre Firma lautstark genannt.
Wie oft das passiert? Schwer zu beantworten. Ob man es darauf ankommen lassen sollte? Da fällt die Antwort weniger schwer.
Klar: Im Grunde können Sie beim öffentlichen Telefonieren alles sagen – solange sich daraus
keine Rückschlüsse auf Beteiligte ziehen lassen. Theoretisch können Sie eine komplette Vertragsverhandlung in der Öffentlichkeit führen, ohne preiszugeben, um wen es geht. In der Praxis sieht es anders aus. Denn: Nur
ein Versehen, ein Versprecher, eine Unachtsamkeit reicht aus,
um die Vertraulichkeit zum Einsturz zu bringen.
Darum gilt: Keine Telefonate mit vertraulichen Inhalten in der Öffentlichkeit!
Damit
öffentliches Telefonieren nicht versehentlich zum
Datenleck
wird, stellen Sie am besten
Regeln
auf, an die sich alle im Betrieb halten. So könnten diese Regeln aussehen:
Stellen Sie sicher, dass Sie bei vertraulichen Telefonaten keine unbefugten Zuhörer haben.
Wer vertrauliche Telefonate in der Öffentlichkeit führt, muss sicherstellen, dass er keinerlei Personenbezug herstellt. Das gilt auch für die Nennung des Namens des Gesprächspartners. Weisen Sie ihn am besten höflich darauf hin, etwa so: „Seien Sie mir bitte nicht böse, wenn ich Ihren Namen nicht nenne. Ich telefoniere gerade in der Öffentlichkeit und möchte Ihnen nur in aller Kürze sagen ...“
Noch besser ist es natürlich, das Telefonat zu verschieben, zum Beispiel mit den Worten: „Ich würde gerne mit Ihnen sprechen, aber da ich derzeit in der Öffentlichkeit bin und keinen ruhigen Platz finde, an dem niemand zuhört, würde ich unser Telefonat lieber verschieben.“
Wer im Home-Office telefoniert, muss sicherstellen, dass niemand aus der Familie, der Nachbarschaft oder dem Freundeskreis mithört. Hier wählt man für das Telefonat entweder eine Zeit ohne Zuhörer oder bittet Anwesende, den Raum zu verlassen.
Führen Sie im Unternehmen Telefonate, deren Inhalt auch vor Kolleginnen und Kollegen vertraulich bleiben muss, schließen Sie entweder die Bürotür oder suchen einen Raum auf, in dem Sie das Gespräch in der gebotenen Vertraulichkeit führen können. Ein Headset kann hilfreich sein, denn damit lässt sich leiser sprechen. Bedenken Sie aber, dass man in Gesprächen oft unwillkürlich lauter wird – und Kollegen mit feinem Gehör womöglich eben doch mithören.
Beachten Sie diese Regeln nicht nur beim Telefonieren, sondern natürlich auch bei Videokonferenzen.
„Ich hätt‘ mal gern ein Problem?“ Umgehen Sie Probleme lieber und unterlassen Sie das Nennen von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten bei Telefonaten, die unbefugte Personen mithören können.
Und die Kernfrage: Haben Sie sichergestellt, dass bei Telefonaten keine personenbezogenen Daten an Unbefugte gehen?
Ich wünsche viel Erfolg beim vertraulichen Telefonieren!
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