Daten der Mitarbeitenden richtig handlen
Der deutsche Beschäftigtendatenschutz wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Und jetzt? Wie umgehen mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten? Das und mehr im Live-Webinar mit Datenschutz-Experte Eberhard Häcker. Jetzt anmelden und dabei sein!
Wussten Sie, dass (mit Ausnahmen wie etwa dem Onlinehandel) die weitaus meisten verarbeiteten Daten vieler Unternehmen die Beschäftigten betreffen?
Klar, dass es dafür gesetzliche Regelungen braucht. Um das Jahr 2012 war in Deutschland ein solches Beschäftigtendatenschutzgesetz geplant. Das befand sich in der zweiten Lesung im Bundestag, als die EU-Kommission den ersten Entwurf der DSGVO veröffentlichte. Dort waren weite Teile der deutschen Pläne zum Beschäftigtendatenschutz enthalten.
Die Folge: Die dritte Lesung im Bundestag und der Gesetzentwurf für den Beschäftigtendatenschutz wurden abgesagt. Er schien hinfällig, da ja die EU das regeln würde. Wie wir heute wissen, kam alles anders.
Deutschland war das erste Land der EU, das 2018 ein nationales Datenschutzgesetz auf der Grundlage des DSGVO-Artikels 88 veröffentlichte – mit dem
§ 26 im Bundesdatenschutz-Gesetz zum Schutz der Daten beschäftigter Personen.
So weit die Geschichte. Und jetzt ein Schock – im März 2023 erklärt der EuGH den § 26 BDSG für unwirksam! Die wichtigste deutsche Rechtsgrundlage für Beschäftigtendatenschutz fällt schlagartig weg.
Und nebenbei: Der EuGH hat in diesem Urteil zwar "nur" über die ersten beiden Absätze des § 26 entschieden. Seine Einschätzung insgesamt lässt aber darauf schließen, dass das ganze BDSG-neu nicht rechtswirksam ist. Denn: Deutschland hat eine wichtige Voraussetzung für nationalen Datenschutz im Artikel 88 DSGVO nicht beachtet. Möglicherweise (oder besser gesagt wahrscheinlich) ist also das ganze BDSG auf der Kippe.
"Im März erklärt der EuGH § 26 BDSG für unwirksam. Die wichtigste deutsche Rechtsgrundlage für Beschäftigtendatenschutz fällt schlagartig weg."
Und jetzt? Können wir
überhaupt noch Beschäftigtendaten verarbeiten? Wenn ja,
wie? Auf welcher
Rechtsgrundlage?
Welche
Folgen
hat das für die
praktische Arbeit beim Datenschutz?
Das und mehr erfahren Sie im Webinar!
Unser Webinar vermittelt
das wichtigste Know-how zum Thema
Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und gibt Ihnen das Rüstzeug, die Herausforderung professionell und praxisnah zu regeln.
Das erwartet Sie:
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Beschäftigtendatenschutz – Daten der Mitarbeitenden richtig handlen!
Das Webinar ist ideal geeignet
für betriebliche wie externe
Datenschutzbeauftragte,
Informationssicherheitsbeauftragte,
Datenschutzkoordinatorinnen & Datenschutzkoordinatoren
ebenso wie für
Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte
aus der
Geschäftsführung
und den Bereichen
Personal und Human Resources, IT, Legal/Recht, Controlling
und
Betriebsrat.
Webinar
Beschäftigtendatenschutz – Daten der Mitarbeitenden richtig handlen
Termin
Donnerstag, 22. Juni 2023 von 9:30 bis 12:00 Uhr
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Teilnahme
Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.
Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.
Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.
Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.
Speaker
Eberhard Häcker, externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Geschäftsführer TDSSG GmbH, Geschäftsführer HäckerSoft GmbH, langjähriger Fachautor und Kongressredner.
Besonderheit
Langjährige
Praxiserfahrung, vorausschauende
Lösungsansätze
und
viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.
Sommer-Special
Buchen Sie das Webinar Beschäftigtendatenschutz für zwei Teilnehmende und lassen Sie bis zu drei weitere aus dem Unternehmen kostenlos teilnehmen!
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