Blog-Layout

Der betriebliche Fuhrpark im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Eberhard Häcker • 4. Juli 2022

Der kleine feine Datentipp

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Cockpit eines modernen Autos



Das Verarbeitungsverzeichnis


„Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen.“ So steht es in Artikel 30 der DSGVO. Heißt mit anderen Worten: Ein Betrieb muss ein Verarbeitungsverzeichnis führen, worin alle Vorgänge mit Personendaten gesammelt und mit bestimmten Mindestangaben festgehalten sind.





Personenbezogene Daten aus dem Fuhrpark?


Wie steht es um Ihr Verarbeitungsverzeichnis? Ist eine Verarbeitungstätigkeit zum betrieblichen Fuhrpark darin enthalten – oder gehen Sie entspannt davon aus, dass der Fuhrpark gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet und demzufolge nicht in dieses Verzeichnis muss? Wenn ja: Glauben Sie ernsthaft, dass ein Fahrzeug heutzutage keine personenbezogenen Daten verarbeitet? Wieder ja? Dann machen Sie sich auf etwas gefasst!





Verarbeitungstätigkeiten zum Fuhrpark


Sind Sie sich der Datenverarbeitung durch Geschäftswagen, Transporter & Co. bewusst und haben eine entsprechende Verarbeitungstätigkeit? Sehr gut! Allerdings auch hier: Glauben Sie, Sie haben einen realistischen Überblick über die personenbezogenen Daten, die mit dem Fuhrpark verarbeitet werden?





Keine Verarbeitungstätigkeiten zum Fuhrpark


Noch einmal zurück zum ersten Szenario. Eine Verarbeitungstätigkeit zum Fuhrpark ist nicht Bestandteil Ihres Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Vielleicht haben Sie bisher übersehen, dass mit der Nutzung des Fuhrparks personenbezogene Daten entstehen, oder vielleicht sind Sie einfach noch nicht dazu gekommen. So oder so sollten Sie das Thema jetzt angehen und eine Verarbeitungstätigkeit zur Nutzung betrieblicher Fahrzeuge erstellen.





Fahrzeugdaten sind personenbeziehbare Daten


Aber mal langsam – fallen Daten aus dem Fuhrpark überhaupt in den Geltungsbereich der DSGVO? Ja, das tun sie. Jedes Fahrzeug hat eine eindeutige Fahrzeugidentifikationsnummer (die früher auch als Fahrgestellnummer bezeichnet wurde) und ein Kfz-Kennzeichen. Beide Daten lassen sich Haltern und (wegen rechtlicher Verpflichtungen) Fahrern zuordnen. Damit sind alle im Fahrzeug anfallenden Daten auf Personen beziehbar und unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen der DSGVO. Und da jedes moderne Fahrzeug über eine stolze Zahl von SIM-Karten und/oder Kameras verfügt, handelt es sich um eine ganz beträchtliche Menge Daten.





Geschäftswagen & Co. im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten


Damit gilt der schon zitierte Artikel 30 der DSGVO mit der Verpflichtung, Fahrzeugdaten den Verarbeitungstätigkeiten zuzurechnen. Also muss es mindestens eine Verarbeitungstätigkeit geben, die sich mit Fuhrpark, Geschäftswagen, Poolfahrzeugen etc. befasst.





Wo ist das Risiko?


Wer einen Fuhrpark betreibt und eine solche Verarbeitungstätigkeit versäumt, verstößt gegen Pflichten aus dem Datenschutzrecht. Das betrifft nicht nur die Verpflichtung aus der DSGVO, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Damit hängen nämlich weitere Pflichten zusammen, etwa die, korrekte Auskünfte zu geben oder einer Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten nachzukommen. Diese Risiken lassen sich schnell ausmerzen, wenn Sie den Fuhrpark angemessen im Verarbeitungsverzeichnis berücksichtigen.





Überwachungsaufgabe des Datenschutzbeauftragten


Die DSGVO verpflichtet Datenschutzbeauftragte, zu überwachen, ob der Verantwortliche die Vorschriften zum Datenschutz umsetzt.
Konkret fordert die DSGVO die „Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“. (Artikel 39 Absatz 1 DSGVO)




Verarbeitungstätigkeit vorhanden – ja oder nein?


Also müssen Datenschutzbeauftragte exakt diese Frage stellen: Gibt es eine Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO zu Fahrzeugdaten aus dem Fuhrpark? Wenn nicht, muss im Datenschutz-Jahresbericht des oder der Datenschutzbeauftragten stehen, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt ist.




Das droht bei „Nein“


Die DSGVO gibt Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zehn Abhilfebefugnisse an die Hand. Die Geldbuße steht erst an neunter Stelle, sollte aber ernstgenommen werden. Wer wissen will, wie hoch sie ausfallen kann, wird in Artikel 83 der DSGVO fündig: Die Geldbuße bei nicht geführtem oder nicht vollständigem Verarbeitungsverzeichnis reicht bis zu 10 Millionen € oder 2 % des Vorjahresumsatzes – und zwar der gesamten Unternehmensgruppe. Dass eine fehlende Verarbeitungstätigkeit zum Fuhrpark jemals mit einer derart hohen Geldbuße geahndet wird, ist natürlich äußerst unwahrscheinlich. Aber: Für das Risikomanagement und damit für die Risikoprüfung durch Geschäftspartner ist dies weniger bedeutend als die Tatsache, dass es sich dabei faktisch um einen Rechtsverstoß handelt. Es geht den Datenschutz also sehr wohl etwas an, ob der Verantwortliche eine Verarbeitungstätigkeit zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in betrieblichen Fahrzeugen führt oder nicht.





Tipps, wie Sie den Fuhrpark im Verarbeitungsverzeichnis angemessen berücksichtigen



1.   sicherstellen, dass eine Verarbeitungstätigkeit zu personenbezogenen Daten in betrieblichen Fahrzeugen vorhanden, aktuell und möglichst vollständig ist,
2.   insbesondere sicherstellen, dass die Verarbeitungstätigkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Fahrzeug vollständig ist,
3.   dafür sorgen, dass die Beschreibung zur Verarbeitungstätigkeit vollständig ist,
4.   dafür sorgen, dass Daten zur Nutzung von Fahrzeugen in den Erläuterungen zum Datenschutz aufgeführt sind,
5.   dafür sorgen, dass Daten zur Nutzung von Fahrzeugen bei Auskunftsanfragen betroffener Personen enthalten sind, (Lesetipp: der
Team Datenschutz Datentipp vom 30. Juni 2022: An alles gedacht? Betroffenenanfrage und Daten aus dem Fuhrpark)
6.   dafür sorgen, dass alle, deren Daten durch betriebliche Fahrzeuge verarbeitet werden, in Schulungen angemessen zu diesem Thema sensibilisiert werden,
7.   sicherstellen, dass die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit bei Anfragen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.

Und die Kernfrage: Ist der Fuhrpark des Unternehmens im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten berücksichtigt und entspricht den Vorgaben aus Artikel 30 der DSGVO?

Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.


Kontakt aufnehmen Kontakt aufnehmen

Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!

Der daten­schutz­konforme Fuhrpark – realisier­bar oder Wunsch­denken?

Das neue Webinar


7. Juli 2022 · 9:30 bis 12:00 Uhr


Infos & Anmeldung
von Team Datenschutz 22. November 2024
Auch in diesem Jahr hat das Tagesseminar „Datenschutz-Update“ wieder zahlreiche Interessierte aus Datenschutz und Informationssicherheit zusammengebracht. Mit rund 40 Teilnehmenden fand das virtuelle Event regen Zuspruch und bot spannende Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, die 2025 und darüber hinaus auf Unternehmen und Datenschutzbeauftragte zukommen.
von Team Datenschutz 1. Oktober 2024
Auch in diesem Jahr ist Team Datenschutz wieder bei der 24. IDACON 2024 mit dabei. Vom 5. bis 7. November dreht sich auf dem hybriden Kongress für Datenschutz in München alles um aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Lösungen im Datenschutz.
Interieur eines Autos
von Eberhard Häcker 23. August 2024
Sensoren und Aktoren stecken in Autos, im Smart Home, in Industrie, Medizintechnik und mehr. Sie sammeln und verarbeiten Daten, die oft mit Menschen in Verbindung stehen. Klarer Fall für den Datenschutz. 10 Tipps, um Datenpannen zu vermeiden.
von Eberhard Häcker 7. August 2024
Netzwerktopologie bezeichnet, wie Geräte in Computer-Netzwerken miteinander verbunden sind. Die häufigsten Topologien sind Stern, Ring, Bus und Masche. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet. Umso wichtiger, dass Datenschutzbeauftragte sich des Themas annehmen.
Öffentliches Café am Flughafen
von Eberhard Häcker 9. Juli 2024
Wie Sie unsichere WLAN-Netzwerke erkennen und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Daten schützen. Unsere Tipps zu sicheren Verbindungen und Mitarbeiterschulungen.
von Team Datenschutz 26. Juni 2024
Wir laden ein zu einem spannenden neuen Datenschutz-Event: Das Fachseminar "Agile Datenschutzbeauftragte – Immer einen Schritt voraus" richtet sich an Datenschutzbeauftragte, die mit modernen, agilen Methoden den Anforderungen der veränderten Arbeitswelt begegnen und immer einen Schritt voraus sein möchten. Seminarleiter Eberhard Häcker freut sich auf den Austausch mit den Teilnehmenden.
Serverraum
von Eberhard Häcker 7. Juni 2024
Das beste Schutz gegen Angriffe auf die Unternehmens-IT ist die Härtung der Systeme – also die gezielte Absicherung von Rechnern, Servern und anderen Komponenten. Wie das geht, verrät der Datentipp!
von Eberhard Häcker 29. Mai 2024
Für Unternehmen sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen von entscheidender Bedeutung. Das betrifft unter anderem Firmengebäude und das Firmengelände. Vom Einbruchschutz über eine resiliente IT bis zum Umgang mit Notfallsituationen – eine umfassende Sicherheitsstrategie leistet einen wichtigen Beitrag, Ihr Unternehmen vor Gefahren verschiedenster Art zu schützen. Wir geben Tipps.
von Eberhard Häcker 29. April 2024
Bei Großereignissen wie Demonstrationen, Festen oder sportlichen Ereignissen sind viele Menschen unterwegs. In der nahen Umgebung des Unternehmens können solche Events Auswirkungen haben von logistischen Herausforderungen bis hin zu möglichen Datenschutzverletzungen. 11 Tipps, wie Unternehmen sich auf solche Ereignisse vorbereiten und rechtliche Probleme umgehen.
Mehr anzeigen
Share by: