Rechtliche Lage, häufige Fehler & Lösungen bei der betrieblichen Nutzung. Das brandaktuelle Webinar.
Bilder von beschäftigten Personen oder von anderen identifizierbaren Menschen werden in Unternehmen immer wieder verwendet. Das beginnt als Foto auf dem Mitarbeiterausweis oder in den Office-Programmen, geht weiter über Betriebsfeiern und Bilder auf der Homepage bis hin zu Werbebroschüren und Imagefilmen.
Immer wieder gibt es Gelegenheiten, bei denen Beschäftigte mit ihrem Bild präsentiert werden sollen. Das beginnt in Office und Outlook, wo man sein Profil mit einem Bild schmücken kann. Das geht weiter über eine Telefonliste, die im Intranet veröffentlicht ist, wo ein Bild beigefügt werden kann. Dazu gibt es Immer wieder Personen, die das Unternehmen nach außen repräsentieren – und auch hier sollen sich Kunden ein „Bild“ machen können. Oder das Präsentieren bezieht sich auf einen Werbeprospekt, in dem Bilder von beschäftigten Personen enthalten sind.
Manchmal werden Filme angefertigt, die bei YouTube, im Internet oder anderswo veröffentlicht werden sollen. Diese dienen vor allem der Werbung für die Leistungen des Unternehmens. Und was ist mit den Mitarbeiterausweisen, die ein Bild tragen? Und mit bebilderten Veröffentlichungen, wer Ersthelfer ist? Dazu gibt es eine Menge Events und Anlässe, zu denen Bilder angefertigt werden – Betriebsfeiern zum Beispiel, der Betriebsausflug oder die Weihnachtsfeier.
Da kommt ganz schön was zusammen! Ist es rechtmäßig, solches und ähnliches Bildmaterial zu verwenden? Wie kann der Verantwortliche sicherstellen, dass er die Bilder auch nutzen darf?
Bei vielen dieser Anlässe werden Bilder von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite gewünscht oder zumindest geduldet. Dennoch, ohne Datenschutz geht es nicht. Kann sich die Chefin darauf berufen, das Unternehmen habe ein berechtigtes Interesse an derartigen Fotos und ihrer Nutzung? Kann sie nicht. Es braucht die Einwilligung der Fotografierten. Die Einwilligung allerdings hat den Nachteil, dass sie widerrufen werden kann. Für solche Fälle sollten sich Verantwortliche rechtlich absichern.
Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Mitarbeitende bei der Arbeit fotografiert oder gefilmt werden, nicht vom Arbeitgeber, sondern von Kunden oder anderen Externen. Fahrer von Straßenbahnen oder Bussen zum Beispiel, die sich vielleicht etwas anders verhalten, als manche schräge Fahrgäste es erwarten. Oder Platzanweiser oder andere Personen wie Parkwächter, die befugt sind, Anordnungen zu erteilen.
Können sich gefilmte Personen hiergegen wehren? Wie können Sie verhindern, dass sie bei ihrer Arbeit gefilmt und möglicherweise sogar live ins Internet gestellt werden? Wie steht es hier mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Das Webinar hält die Antworten bereit! Speaker Eberhard Häcker gibt Ihnen das nötige Know-how, um den Umgang mit Fotos und Filmaufnahmen künftig professionell und rechtlich sicher zu gestalten.
• Geschäftsleitung
• Personalbereich
• Facility Management
• Marketing
• Datenschutzbeauftragte
• alle, die den Internetauftritt pflegen oder die Pflege durch Agenturen verantworten
• alle, die mit Imagebroschüren oder Imagefilmen zu tun haben
• Vertriebsbeschäftigte, die auf Außenveranstaltungen wie Messen gehen
• und alle weiteren Personen, die zumindest hin und wieder mit Personenfotografie zu tun haben
Webinar
Das Recht am eigenen Bild und Datenschutz – was geht und wo sind die Risiken?
Termin
Donnerstag, 24. Februar 2022 von 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 18. November 2021 von 9:30 bis 12:00 Uhr
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Teilnahme
Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.
Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.
Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.
Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.
Speaker
Eberhard Häcker, Referent und externer Datenschutzbeauftragter (IHK) mit jahrelanger Erfahrung, Auditor und Fachautor.
Besonderheit
Langjährige Praxiserfahrung und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.
Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll, der 2. Teilnehmer erhält 10% Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25% Rabatt auf den Seminarpreis.
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