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Die fachlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte sind hoch und müssen es sein. Immerhin ist das Recht auf Datenschutz in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben, und die Aufgabe von Datenschutzbeauftragten ist keine geringere, als dieses Grundrecht zu schützen.
Um dieser Aufgabe nachzukommen, braucht es Fachwissen. Darunter fallen neben anderem juristische Fachkenntnis, Einblicke in aktuelle Entwicklungen und weitere themennahe Gesetze sowie besondere Wissen zu den Geschäftsprozessen mit personenbezogenen Daten. Wichtig sind auch ein Verständnis von IT, Informationssicherheit und wichtigen Punkten der Compliance, dazu weitere Kenntnisse, die normalerweise in einem speziellen Lehrgang erworben und mit dem Fachkundenachweis bestätigt werden.
Datenschutzbeauftragte sind von Seiten der DSGVO verpflichtet, ihr Fachwissen aktuell zu halten. Wie sieht das in der Praxis aus? Man kann auf Seminare oder Kongresse gehen oder Webinare besuchen, man kann Fachliteratur lesen oder auf Newsletter zum Thema setzen. Zielführender als Seminare und Fachartikel ist der regelmäßige und aktive Austausch mit Gleichgesinnten. Denn besonders erfolgversprechend und alltagsnah ist es, wenn man aufkommende Fragen mit anderen Datenschutzbeauftragten durchsprechen kann, noch besser, wenn man dabei gleich noch einen Vorschlag bekommt, wie sich das konkrete Problem unter den persönlichen Gegebenheiten lösen lässt. Das gibt es nicht?
Gibt es doch. Und zwar in Form von Arbeitskreisen, sprich, regelmäßigen Treffen mit anderen Datenschutzbeauftragten zum Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen. Bei diesen Treffen werden aktuelle Fragen besprochen und passende Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Das geht wunderbar online, zumeist per Videokonferenz. So gelingt ein Austausch, von dem alle profitieren.
Die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und alles andere als einfach. Ohne eine regelmäßige Aktualisierung des fachlichen Wissens und Könnens sind sie schnell nicht mehr in der Lage, ihre Pflichten rundum sicher und kompetent auszuführen. Fehler schleichen sich ein, was zu Verstößen führen kann. Den Kopf hinhalten muss in aller Regel der Verantwortliche, der ja dafür haftet, dass Datenschutz richtig umgesetzt wird.
Nicht jeder, der sich zum Datenschutz äußert, ist mit dem europäischen Ansatz der DSGVO vertraut. So entstehen immer wieder Fehlinterpretationen. Kontakt mit Fachkollegen und deren Erfahrung im Umgang mit rechtlichen Fragen kann hier überaus wertvoll sein.
Was zunächst positiv klingt, in gewisser Hinsicht aber ein Risiko darstellt: Nach anfänglichen Unsicherheiten ist der Umgang mit der DSGVO mittlerweile kein „Niemandsland“ mehr. Für Datenschützer sind immer mehr Themen beinahe Routine. Das Problem dabei: Wer nicht regelmäßig zur Fortbildung geht oder fachlichen Austausch sucht, bekommt von Neuerungen wenig mit, braucht zur Ausarbeitung eigener Lösungen viel Zeit oder macht Fehler. Wer nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist, hat sich abgehängt und wird für den Verantwortlichen zum Risiko. Ohne Anpassung des Wissens wächst die Gefahr, dass Fehler passieren. Das kann teuer werden, die Geldbußen können erheblich sein.
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Die Hinweise auf die erforderliche Qualifikation und den Erhalt des Fachwissens von Datenschutzbeauftragten finden sich in der DSGVO, wenn auch ein wenig versteckt. Artikel 37 sagt im fünften Absatz: „Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“
Die Pflicht zur Weiterbildung findet sich im Folgeartikel: „Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.“
Wichtig ist, die Anpassung des Wissens gut zu planen. Dazu gilt es, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten. Das gelingt hervorragend im Wissensaustausch mit anderen Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus tut es gut, mit möglichen Unsicherheiten nicht allein zu sein und zu wissen, dass es anderen ähnlich geht. Niemand kann alles zum Datenschutz parat haben. Aber viele wissen vieles, und deshalb ist die Teilnahme an einem Arbeitskreis eines der besten Mittel, sich beim Datenschutz auf dem Laufenden zu halten.
Und die Kernfrage:
Ist ein Arbeitskreis für Datenschutzbeauftragte die richtige Methode, die Fachkunde angemessen zu erhalten?
Wir wünschen bereichernden Austausch mit Gleichgesinnten!
Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.
Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!
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