Die "neue" Rolle von Datenschutzbeauftragten in der Praxis. Jetzt im aktuellen Webinar.
Seit der Einführung der DSGVO haben Datenschutzbeauftragte eine neue Rolle: Ihre Kernaufgabe ist die Überwachung, ob Unternehmen und andere Verantwortliche die Vorgaben zum Datenschutz einhalten. Was bedeutet diese Überwachungsaufgabe in der Praxis? Wie gehen Datenschutzbeauftragte vor, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden? Das Live-Webinar hat den Überblick, Maßnahmen und viele wertvolle Tipps.
Ist die zweite Jahreshälfte angebrochen, nähert sich die Zeit, in der Datenschutzbeauftragte spätestens aktiv werden müssen.
Das gilt natürlich nur, wenn sich nicht schon vorher etwas ereignet, wo Sie als Datenschutzbeauftragte gefragt sind. Was tun Sie, wenn etwa Kollegen Sie um Unterstützung bitten beim Ausfüllen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten oder bei der Abfassung einer Datenschutzrichtlinie? Helfen Sie – oder sagen Sie: „Nö, darf ich nicht, ich bin schließlich dazu da, den Datenschutz zu überwachen“?
Mit der DSGVO haben Datenschutzbeauftragte nämlich auch eine „neue“ Rolle übernommen. Im Gegensatz zum „alten“ Datenschutz in Deutschland, dem Bundesdatenschutzgesetz, das von Datenschutzbeauftragten etliche operative Tätigkeiten erwartet hat, schreibt ihnen die Datenschutz-Grundverordnung keine operative Tätigkeit mehr zu. Wäre es anders, so begründet die DSGVO, bestünde die Gefahr, dass sie im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe sich selbst und ihre eigene Arbeit überwachen müssten.
Umso wichtiger ist es, dass Datenschutzbeauftragte die Aufgaben, die ihnen Art. 39 Abs. 1 DSGVO zuweist, korrekt erfüllen. Zweifellos ist die zentrale Aufgabe die bereits genannte, nämlich „Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen“.
Liest man sich die Anforderung der Überwachungsaufgabe näher durch, stellt man fest, dass Datenschutzbeauftragte nicht nur rechtliche Überprüfungen vornehmen, sondern beispielsweise auch Strategien beurteilen müssen. Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich als Datenschutzbeauftragte/r oder Mitglied des Datenschutzteams richtig ausgebildet, um „Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters“ zu überwachen, also zu beurteilen und einzuschätzen?
Wie sollen Sie dabei vorgehen, und wie erstellen Sie daraus einen Jahresbericht, in dem auch Schweigeverpflichtungen als Datenschutzbeauftragte angemessen berücksichtigt sind?
Das Webinar hat die Antworten. Hier erfahren Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Mitarbeitende, wie Sie vorgehen, um der Überwachungsaufgabe im Datenschutz gerecht zu werden.
"Die Überwachung durch Datenschutzbeauftragte ist eines der spannendsten Themen zum Datenschutz überhaupt. Hier wird die DNA des Datenschutzes angesprochen."
Webinarleiter Eberhard Häcker
Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen & Datenschutzkoordinatoren ebenso wie für Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal, IT, Legal/Recht, Facility Management/Hausmeister/Haustechnik, Controlling, Vertrieb, Finance/Buchführung und Betriebsrat.
Webinar
Datenschutzbeauftragte und die Überwachung des Datenschutzes nach DSGVO
– vom Audit über Maßnahmenvorschläge zum Bericht
Termin
Donnerstag, 6. Oktober 2022 von 9:30 bis 12:00 Uhr
Wir bieten gerne weitere Termine an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Teilnahme
Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.
Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.
Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.
Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.
Speaker
Eberhard Häcker, Referent und externer Datenschutzbeauftragter (IHK) mit jahrelanger Erfahrung, Auditor und Fachautor.
Besonderheit
Langjährige Praxiserfahrung und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.
Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll, der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.
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