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Jedes
Unternehmen
steht früher oder später vor der Frage,
wie es Daten archiviert. Denn, klar: Wer Daten verarbeitet (und wer tut das nicht?), muss eine Lösung dafür finden,
wo und wie sie aufbewahrt werden sollen. Immerhin gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Zwei davon sind: auf dem eigenen
Betriebsgelände
oder in der
Cloud.
Fakt ist:
Beide Methoden zur
Archivierung elektronischer Daten
sind heute in fast jedem Unternehmen im Einsatz. Es zählt also weniger die Frage,
wo die Daten liegen, als vielmehr,
ob Sie im Katastrophenfall möglichst schnell weiterarbeiten
können.
Um das sicherzustellen, gibt es hilfreiche Kriterien. Wer sie beachtet, kommt der
optimalen Vorgehensweise bei der Datenarchivierung
einen großen Schritt näher.
Zunächst gibt es ein paar ganz praktische Gründe, die für eine Datenspeicherung in der Cloud sprechen. Wird das Back-up außerhalb des Unternehmens aufbewahrt, fällt das Risiko weg, dass die Datensicherung durch Vorkommnisse auf dem Firmengelände beschädigt oder zerstört werden könnte. Bei Speicherung in der Cloud braucht es zur Datensicherung keine eigene Hardware – schon mal keine Datenträger, die kaputt gehen könnten.
Auch ein Vorteil: Der
Speicher in der Cloud lässt sich
einfach erweitern. Ärgerlich, wenn Daten nicht mehr gespeichert werden können, da die
Speicherkapazität erschöpft ist.
Im Falle einer
erforderlichen Datenrücksicherung sind die Daten in der Cloud in der Regel
ständig verfügbar. Auf dem
Unternehmensgelände
hingegen können Datensicherungen etwa in einem Nebengebäude
eingeschlossen
sein. Was, wenn im Ernstfall die Kollegin mit dem Schlüssel
nicht erreichbar
ist?
Ein Punkt, der immer wichtiger wird, sind die
verfügbaren Fachkräfte. Bei eigener Datensicherung ist eine intensive
Betreuung des Sicherungsvorgangs durch Administratoren erforderlich.
Gute Fachkräfte sind rar
– und
schwer zu ersetzen, wenn sie das Unternehmen verlassen.
Für die
Cloud
gilt: Ist die Archivierung einmal
eingerichtet,
entfällt der Aufwand
für betriebseigenen IT-Fachkräfte. Außerdem gelten
in der Cloud (natürlich abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen)
normalerweise
sehr hohe Sicherheitsstandards, die viele bei der
Datenarchivierung on Premises kaum in vergleichbarer Form leisten können.
Hinzu kommt: Datensicherung in der Cloud kann sehr einfach eingekauft werden. Oft reichen wenige Minuten für eine Vertragserweiterung. Je nach aktueller Marktlage ist es nicht immer leicht, Prozessoren und physische Speicherkapazität für die Datensicherung auf dem Betriebsgelände einzukaufen, wenn Knappheit an Computerchips herrscht. Sind sie vorrätig, braucht es Zeit, bis sie beschafft, eingebaut und bereit sind – ganz anders als bei der Cloud.
Allerdings hat die
Datenspeicherung in der Cloud nicht nur Vorteile, sie ist auch mit
Risiken
verbunden, die teilweise erheblich sind.
Das größte Risiko
ist ein typisch deutsches. Bei der Datenübertragung in die Cloud braucht es, logisch, eine
Internetverbindung. Und in Sachen
Bandbreite
zählt hier nicht die Download, sondern der Upload. Da ist die Datenrate in den meisten Fällen erheblich niedriger als beim Download. Das
deutsche Internet
ist in vielen Regionen deutlich schwächer als in den Nachbarländern. So kann es passieren, dass
wegen fehlender Bandbreite
bei einer
Komplettsicherung Tage oder gar Wochen vergehen, bis alle Daten in der Cloud angelangt sind. Ab einer gewissen Datenmenge wird man kaum eine Wahl haben, als zumindest für die
erste Datensicherung
die Daten
auf physischen Datenträgern zum Rechenzentrum zu bringen.
Eine
Herausforderung bei der Cloudnutzung sind die Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass das
Rechenzentrum in der Europäischen Union liegen muss. Alternativ können Sie natürlich eine
sichere Verschlüsselung wählen, hier müssen aber die Prozesse sicher sein. Viele Verantwortliche ereilt ein ungutes Gefühl, wenn
das wichtigste Firmenvermögen, also die Daten, anderswo liegt. Sind sie dort wirklich
sicher vor unbefugten Zugriffen?
Eine echte
Kontrolle über den Dienstleister ist nicht ohne weiteres möglich. Sicher, ein Rechenzentrum kann man auditieren. Ob man dabei aber
verlässlich erfährt, wo die eigenen Daten liegen, gehört ins Reich der Spekulation. Die Aussage „Auf diesem Server liegen Ihre Daten“ halte ich in den meisten Fällen
eher für ein Gerücht als für eine Tatsache.
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Donnerstag, 30. März 2023
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Es ist eine der zentralen Anforderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO, dass personenbezogene Daten, die verarbeitet werden dürfen, verfügbar sein müssen. Das betrifft auch die Datensicherungen. Außerdem muss bei einem physikalischen oder technischen Zwischenfall gewährleistet sein, dass eine rasche Wiederherstellung der personenbezogenen Daten möglich ist.
Diese beiden
grundlegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen laut Artikel 32 der DSGVO erfordern also eine
strukturierte Datensicherung, bei der es im Grunde genommen keine Rolle spielt, ob sie On Premises oder in der Cloud erfolgt. Als
Betreiber
müssen Sie
gewährleisten
(und in der Folge auch prüfen), dass diese Daten
verfügbar und wiedereinspielbar sind. Dafür ist ein verlässliches Business Continuity Management (BCM) zwingend erforderlich.
Und die Kernfrage: Wird mit einer strukturierten Risikoanalyse abgewogen, welche Form der Datensicherung das geringere Risiko darstellt?
Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.
Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!
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