Der Beitrag erschien am 13. April 2023 und wurde zuletzt überarbeitet am 13. Dezember 2024.
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Löschen geht manchmal schneller, als man je gedacht hätte. Angenommen, Sie haben eine
Datei nur auf einem USB-Stick gespeichert. Wenn Sie das
Programm nicht beenden, den Rechner auf
Stand-by stellen und jemand
den Stick einfach abzieht, dann kann es sein, dass die Datei
unwiederbringlich gelöscht
ist.
Besser nicht ausprobieren! Ich musste deshalb mal einen ganzen Fachartikel neu schreiben. Damals, ich hatte Windows 7, konnte kein noch so trickreiches Hilfsprogramm meine Datei retten.
Wenn man nun aber absichtlich etwas löschen möchte, ist das wiederum nicht immer ganz so leicht. Nehmen wir wieder das Beispiel der USB-Sticks. Sind einfach nicht totzukriegen, die Dinger. Und sind, wenn man nichts unternimmt, brandgefährlich. Ein Beispiel? Geschenkte oder gefundene USB-Sticks können Schadcode enthalten, der sich nach dem Einstecken in den USB-Port heimlich, still und leise auf dem Rechner ausbreitet. Das kann man verhindern. Aber dafür muss man die Gefahr kennen – und man muss es tun.
USB-Sticks sind in vielen Unternehmen allgegenwärtig. Sie werden gerne genutzt, um Daten zu übertragen oder vorübergehend zu sichern. So weit, so gut. Oder schlecht, denn was dabei oft zu kurz kommt, ist das Löschen. Kein Problem, denkt der Windows-Profi, markiert die zu löschenden Dateien und wählt den Befehl „Löschen“. So, Daten gelöscht.
Wirklich? Leider nicht. Auch wenn sie nicht mehr angezeigt werden, sind die Daten weiterhin da. Das ist ungefähr so wie mit dem Inhaltsverzeichnis in einem Buch. Wenn Sie die Seiten mit dem Inhaltsverzeichnis herausreißen, ist der Rest des Buches ja auch noch da. Sie müssen nur vielleicht ein wenig suchen, um eine bestimmte Seite wiederzufinden.
Lässt sich also auch die Datei auf dem Stick wiederfinden? Ja, und es ist nicht allzu schwer. Es gibt jede Menge
kostenfreie Tools, die Gelöschtes wieder sichtbar machen.
Daten werden beim „Löschen“
nicht wirklich gelöscht. Vielmehr wird der
Speicherplatz
der Datei
fürs Überschreiben freigegeben. Wenn Sie nach dem Löschen andere Dateien auf dem Stick speichern, kann es tatsächlich vorkommen, sozusagen zufällig, dass
die neuen Dateien die alten (zumindest teilweise)
überschreiben. Es gibt
keine festen Regeln, welche Bereiche eines Sticks
vorrangig überschrieben werden. Das hängt von der Speicherlogik ab.
Heißt also: Löschen mit dem Befehl „Löschen“ ist nicht verlässlich. Dass eine vom USB-Stick gelöschte Datei wiederhergestellt werden kann, ist allerdings auch nicht sicher.
Sobald die Dateien personenbezogene Daten beinhalten, kommt der Datenschutz ins Spiel. Wenn Sie personenbezogene Daten löschen möchten, achten Sie darauf, dass das Löschen nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt. Sprich: dass Sie sicher und richtig löschen.
Was alltäglich passiert: Auf einem USB-Stick werden vorübergehend personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollen sicher übertragen werden. Ist die Übertragung fertig, drückt man auf Löschen und hält die Daten für gelöscht. Im Homeoffice wird der eingesetzte (womöglich private) Speicherstick als Nächstes womöglich von jemandem aus der Familie genutzt. Daraufhin tauchen die Daten wieder auf – an Orten, wo sie überhaupt nichts zu suchen haben. Und schon besteht ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz. Denn laut DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für ihren Verarbeitungszweck nicht mehr gebraucht werden. Vorsicht: „Löschen“ meint hier das „Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten“, und das muss dauerhaft sein. Die Löschtaste zu drücken, reicht hier also nicht.
Wer das nicht weiß, glaubt, sich richtig zu verhalten, hat aber
möglicherweise einen Datenschutzverstoß begangen. Tauchen
personenbezogene Daten, die
gelöscht sein müssten, wieder auf und
entsteht dadurch ein Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener, kommt eine
Meldepflicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde hinzu. Wer dieser Pflicht nachkommen will, muss aber erst einmal
von dem Verstoß wissen. Wenn die Daten irgendwo wieder aufgetaucht sind, ist es womöglich zu spät.
Wie wahrscheinlich ist das? Dass eine Datei mit sensiblen personenbezogenen Daten auf dem Speichermedium für gelöscht gehalten wird, in die falschen Hände gelangt, wieder nutzbar gemacht und gegen den Verantwortlichen verwendet wird, ist eher unwahrscheinlich. Passiert es allerdings doch, kann der Schaden hoch sein.
In Sachen Datenschutz gilt, was immer gilt: Sie müssen die betrieblichen Prozesse durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so gestalten, dass Datenpannen vermieden werden. Wenn also USB-Sticks im Einsatz sind und darauf personenbezogene Daten gespeichert werden, müssen diese daraufhin „dauerhaft unkenntlich“ gemacht werden. Das geht am besten durch Überschreiben mit Zufallszeichen. Dafür gibt es kostenfreie Software, die auch nicht schwer zu benutzen ist. Nur, wie so oft: Man muss wissen, dass es geht, und es tun.
Wer also im Unternehmen
USB-Sticks nutzt, muss
wissen,
wann
Dateien zu löschen sind und
wie das geht – und das muss dann auch umgesetzt werden.
Und die Kernfrage: Ist sichergestellt, dass personenbezogene Daten auf USB-Sticks verlässlich und dauerhaft gelöscht werden?
Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.
Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!
Team Datenschutz
Langjährige Erfahrung. Zielgerichtete Lösungen. Zufriedene Kunden. In Deutschland. In Europa. Weltweit. Willkommen bei
Team
Datenschutz.
Kontakt
Wir sind für Sie da.
Am Hagelsrech 14
66806 Ensdorf
+49 6831 7689 777
Adventskalender 2024
Täglich ein neues Türchen öffnen mit einem brandneuen Datenschutz-Abenteuer!
Tipps & News
Praxistipps, Events, Aktuelles & mehr
Newsletter
Immer up to date im Datenschutz.
Copyright © 2024 Team Datenschutz