Lesezeit: ca. 4 Minuten
Schwere Datenpanne im Unternehmen.
Keine Daten mehr verfügbar. Das Tagesgeschäft ist erst mal gelaufen.
Kann bei Ihnen nicht passieren? Das hat man in der Arztpraxis auch gedacht, wo täglich eine Bandsicherung erfolgte, um ein zuverlässiges Backup der Patientendaten zu haben – um nach einem Festplattencrash festzustellen, dass eines der zwei (!) verfügbaren Sicherungsbänder völlig unbrauchbar war. Das Band nämlich war so lange im Einsatz gewesen und hatte sich über die Zeit so abgenutzt, dass das neueste verwertbare Backup mehr als sechs Wochen alt war. Das hatte keiner bemerkt. Der geschätzte Schaden: 40.000 Euro wegen ausgefallener Honorare.
Wie wäre das bei Ihnen? Können Sie
im Notfall
alle
benötigten Daten wiederherstellen, wirklich alle? In einem
Zeitraum, der ein
vernünftiges Weiterarbeiten ermöglicht?
Kennen Sie den Zeitraum,
wie lange welche Daten im Off sein dürften, bevor ein von Ihnen
bestimmter finanzieller Schaden entstanden ist? Haben Sie überhaupt einen
Überblick,
welche Daten insgesamt zur Arbeit erforderlich sind,
wo sie liegen,
wie schnell sie wiederhergestellt werden könnten?
Kein Unternehmen kann heute ernsthaft ohne Informationstechnik arbeiten. Fällt diese aus, weil etwa die Daten nicht mehr verfügbar sind, kann in der Regel
faktisch nicht mehr gearbeitet werden. Die Folgen kann sich jeder selbst ausrechnen. Das ist ja nicht nur so, dass sich die Bürokräfte langweilen und eben alle zu stricken anfangen. Die gesamte IT liegt lahm, es geht nichts mehr.
Aufträge, die nicht mehr vertragsgemäß bearbeitet werden, können die
Existenz des Unternehmens gefährden.
Wenn es so weit ist, ist es im Grunde egal, ob der Crash durch einen Angriff von außen oder innen verursacht wurde,
durch einen Fehler oder ein Versehen passiert ist. Jetzt besteht das Risiko, den Betrieb wirtschaftlich komplett an die Wand zu fahren. Dazu kommen
rechtliche Risiken. Für KRITIS-Unternehmen beispielsweise gilt die
rechtliche Verpflichtung, Daten innerhalb einer bestimmten Zeit wieder verfügbar zu machen. Für alle gilt:
Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden dürfen,
müssen auch verfügbar sein. So will es die
Datenschutzgrundverordnung.
Was verlangt der Datenschutz? Laut DSGVO sind
technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, mit denen die Daten verfügbar sind und
im Notfall schnell wiederhergestellt werden können. Rasche Datenverfügbarkeit ist in der Datenschutzgrundverordnung also eine klare Anforderung. Und die bezieht sich nicht etwa nur auf einen Teil der personenbezogenen Daten, sondern
aller personenbezogener Daten.
Datenschutzbeauftragte
und
Informationssicherheitsbeauftragte
müssen also
gemeinsam sicherstellen, dass im Fall des Datenverlusts die zuvor vorhandenen und erlaubt verarbeiteten Daten
rasch wiederhergestellt werden können. Ohne Wenn und Aber.
Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.
Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!
Team Datenschutz
Langjährige Erfahrung. Zielgerichtete Lösungen. Zufriedene Kunden. In Deutschland. In Europa. Weltweit. Willkommen bei
Team
Datenschutz.
Kontakt
Wir sind für Sie da.
Am Hagelsrech 14
66806 Ensdorf
+49 6831 7689 777
Tipps & News
Praxistipps, Events, Aktuelles & mehr
Newsletter
Immer up to date im Datenschutz.
Copyright © 2024 Team Datenschutz