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Arbeiten im Homeoffice findet unter anderen Umständen statt als das Arbeiten im Unternehmen. Jetzt nach Ende der ersten Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice kehren einige beschäftigte Personen wieder an den Betriebsstätten-Arbeitsplatz zurück. Und sie bringen die Geräte wieder mit, die ihnen der Arbeitgeber mit zum Arbeiten in die Wohnung gegeben hat.
Umfragen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte der beschäftigten Personen, die erstmals im Home-Office gearbeitet haben, dort private Geräte zum Arbeiten genutzt haben, zumindest teilweise. Das reicht vom privaten Notebook über persönliche Speichermedien bis hin zur Nutzung des heimischen Routers.
Informationssicherheit und Datenschutz waren zu Beginn der Pflicht für das Arbeiten im Homeoffice zunächst zweitrangig. Allerdings nicht für die Angreifer, die sich sehr schnell auf die neue Situation eingestellt hatten. Durch den Mix von privaten und betrieblichen informationstechnischen Systemen waren viele Sicherheitsanforderungen in den Hintergrund gerückt. Dazu haben frühere Studien des Bundeskriminalamts gezeigt, dass bis zu 60 Prozent privater Geräte entweder schon infiziert waren oder Hintertüren installiert hatten, mit denen eine baldige Infektion erfolgen konnte. Goldene Zeiten für Hacker.
Es ist also davon auszugehen, dass in den vergangenen 16 Monaten, in denen viel im Home-Office gearbeitet wurde, auch viele Geräte entweder zum ersten Mal oder erneut mit Schadsoftware infiziert wurden. Ob das die beteiligten Personen gemerkt haben, sei einmal dahingestellt. Wichtig ist, dass bei der Rückkehr an den Betriebsstätten-Arbeitsplatz die Geräte, die mit ihm Homeoffice waren, überprüft werden, ob sie noch „sauber“ sind.
Werden Geräte von rückkehrenden Beschäftigten einfach so in die betrieblichen Systeme aufgenommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich etwaige Infektionen auch im Betrieb ausbreiten. Hier sollten Betriebe sicherstellen, Systeme einem Sicherheits-Check zu unterziehen. Erst dann sollten sie wieder in die betrieblichen Netzwerke integriert werden. Ganz nach dem Vorbild der Quarantäne für heimkehrende Urlauber sollten auch zurückkehrende informationstechnische Systeme zumindest bis zum Abchecken ihrer Sicherheit in Quarantäne.
Kommt es aufgrund von Infektionen zu einem unbefugten Datenzugriff, liegt eine Schutzverletzung vor, die in den meisten Fällen bei den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz meldepflichtig ist. Werden also vorhandene Infektionen auf zurückkehrenden Geräten nicht erkannt, kann man, wenn man von der Zahl von 60 Prozent privaten infizierten Geräten ausgeht, auch davon ausgehen, dass viele dieser Infektionen zumindest versuchen werden, sich auch im Unternehmen breitzumachen.
Damit ist der Datenschutzvorfall quasi programmiert. Eine zumindest vorübergehende Quarantäne für Geräte, die aus dem Home-Office zurückkehren, ist daher sicherlich von Vorteil.
Und die Kernfrage: Kann das Unternehmen für alle Geräte, die aus dem Home-Office zurück an den betrieblichen Arbeitsplatz kommen, ausschließen, dass Infektionen mit in die betrieblichen Netzwerke eingeschmuggelt werden?
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