Office-Dokumente wie Word, Excel und Power Point enthalten keineswegs nur die darin verarbeiteten Informationen. Sie bergen Daten, die nicht zum Inhalt eines Dokuments gehören, aber Informationen darüber bereithalten. Gemeint sind Metadaten. Das Heikle daran: Sie können Auswirkungen auf Datenschutz und Informationssicherheit haben. Metadaten reichen vom Namen des Dokumentautors über den letzten Bearbeiter bis hin zu Mail-Verteilern und Druckeigenschaften wie Druckerpfad und sicheres Druckerkennwort. Metadaten umfassen also Schützenswertes. Nicht alle Nutzer wissen das. Und so gelangen diese Informationen leicht an Unbefugte.
Es gibt eine ganze Reihe Metadaten, die häufig unbewusst weitergegeben werden. Wer sie kennt, kann verhindern, dass sie in falsche Hände geraten. Wissen sollte man zudem, was man vor Versand oder Weitergabe von Excel-Arbeitsmappen tun sollte, damit diese Daten nicht mit auf die Reise gehen.
In Excel-Dokumenten werden viele Elemente gespeichert und weitergegeben, selbst wenn man meint, die Information sei für Dritte unsichtbar. Microsoft beschreibt Metadaten, die übermittelt werden oder übermittelt werden könnten, im April 2021 wie folgt (teilweise mit Ergänzungen von mir):
Diese Datenkategorien können vor der Weitergabe oder Freigabe eines Dokumentes mit der Funktion „Dokumente prüfen“ aufgespürt, auf Vertraulichkeit geprüft und nötigenfalls entfernt werden, dazu gleich mehr. Voraussetzung ist, dass Nutzer entsprechend sensibilisiert sind und klare Anweisungen erhalten haben.
Wenn zumindest einige oder alle dieser vielfältigen vertraulichen Informationen durch Unachtsamkeit über Excel-Dokumente an Unbefugte weitergeleitet werden, liegt stets eine Schutzverletzung vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Daten absichtlich oder aus Unwissenheit weitergegeben werden. Hier liegt konkret das Risiko eines meldepflichtigen Schutzverstoßes vor.
Da mit Excel auch Kalkulationen durchgeführt werden, enthalten manche Excel-Dateien Planzahlen, die möglicherweise ausgeblendet wurden, um nicht unbefugt eingesehen zu werden. Sie sind aber im Dokument enthalten und lassen sich anzeigen – auch nach der Weiterleitung. Ein Umstand, der vielen Anwendern nicht bewusst ist.
Neben dem Datenschutz kann die Weitergabe einen Verstoß der Compliance bedeuten. Handelt es sich dazu um Daten, die einem Auftraggeber gehören, kann zusätzlich eine Vertragsverletzung vorliegen. In jedem Fall wirkt es mehr als unprofessionell, wenn ein Unternehmen Daten übermittelt und damit Schutzverletzungen in Kauf nimmt.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung stets dazu, dass diese Schutzverletzung an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gemeldet werden muss. Nicht jedem ist bewusst, dass bei einer ungewollten Übermittlung von Metadaten eine solche Schutzverletzung vorliegt, geschweige denn, welche Metadaten überhaupt personenbezogen sind. Eine Meldepflicht entfällt, wenn durch die Übermittlung voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu erwarten ist. Normalerweise dürfte dieses Risiko bei einer ungewollten Übermittlung von Metadaten eher selten gegeben sein. Dennoch ist es besser, die Belegschaft in Unterweisungen auf die Entstehung von Metadaten hinzuweisen und zu trainieren, wie sie sich vermeiden oder entfernen lassen.
Dazu ein Tipp: Es sollte für jedes Dokument, zumindest für Dokumente, die extern weitergegeben werden, eine Person verantwortlich sein, die den Versand begleitet oder selbst vornimmt. Das Unternehmen sollte festlegen, dass Verantwortliche für jedes nach außen versendete Excel-Dokument erforderlichenfalls eine Prüfung der Metadaten vornehmen. Anwender müssen wissen, wie sie die Dokumentenprüfung vornehmen und wie sie beim Entfernen von Metadaten ungewollten Datenverlust vermeiden.
Die Dokumentenprüfung finden Sie in Excel unter Datei > Informationen. Sie hilft, personenbezogene Daten und ausgeblendete Informationen einer Excel-Arbeitsmappe aufzuspüren. Das ist praktisch, birgt aber Tücken. Denn: Mitunter ist Excel eigenwillig. Nicht alle von der Dokumentenprüfung entfernten Daten lassen sich wiederherstellen. Darum sollten Anwender die Prüfung nicht am Originaldokument vornehmen, sondern vorher unbedingt eine Kopie erstellen.
Das sollten Unternehmen regeln:
Werden Excel-Arbeitsmappen an Externe weitergeleitet, kommt der Betrieb kaum umhin, sich mit Metadaten auseinanderzusetzen. Gut informierte Beschäftigte können der ungewollten Weitergabe von Vertraulichem gezielt entgegenwirken – dafür allerdings muss man sie ausreichend schulen und sensibilisieren. Gelungene Arbeit mit Excel!
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