Blog-Layout

Datentipp: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Griff

Eberhard Häcker • 19. Oktober 2022

Der kleine feine Datentipp

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Warum ein Verzeichnis der Verarbeitungs­tätigkeiten?


Wenn Sie
Datenschutz strukturiert so umsetzen wollen, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das fordert, müssen Sie wissen, in welchen Prozessen Ihr Betrieb personenbezogene Daten verarbeitet. Aus diesem Grund fordert die DSGVO in Artikel 30, dass Verantwortliche ein Verzeichnis der betroffenen Verarbeitungs­tätigkeiten führen.


Um die Vorgaben des Artikels 30 erfolgreich umzusetzen, sollten Sie eine verbindliche Anleitung verfassen, wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt und gepflegt werden soll. Unsere Beobachtung aus dem Beratungsalltag: Erstaunlich wenige Verantwortliche haben eine solche verbindliche Anleitung.


Wenn Sie keine solche Anweisung haben, bedeutet das in der Regel, dass Sie zweierlei nicht sicherstellen können: zum einen, dass alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten überhaupt erfasst sind. Zum anderen, dass das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vollständig und aktuell ist. Es fehlt also eine wesentliche Grundlage, die Anforderungen der DSGVO strukturiert umzusetzen.


Faktisch ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Voraussetzung für die Umsetzung der DSGVO. Wenn Datenschutzbeauftragte und Mitglieder des Datenschutzteams nicht wissen, in welchen Prozessen welche Daten wie verarbeitet werden, können Verantwortliche die Forderungen der DSGVO schlichtweg nicht oder nicht vollständig umsetzen.




Lückenhaftes oder veraltetes Verarbeitungsverzeichnis


Die
niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat vor wenigen Monaten ihren Bericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Darin berichtet sie von Überprüfungen, die sie in 30 niedersächsischen Kliniken vorgenommen hat. Die Behörde wollte unter anderem wissen, wo die Kliniken beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stehen.


Für Insider war das Ergebnis nicht überraschend. Das kleinste Verzeichnis enthielt
17 Verarbeitungstätigkeiten, das größte mehr als 800. Natürlich gab es einen Zusammenhang zwischen der Größe der Klinik und der durchschnittlichen Zahl erfasster Verarbeitungstätigkeiten. Die Bandbreite ist allerdings so groß, dass die niedersächsische Aufsichtsbehörde für dieses Jahr weitere Untersuchungen in diesem Bereich angekündigt hat.


Wird das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
nicht oder nicht vollständig geführt und kann auf Anfrage der Aufsichtsbehörde nicht vorgelegt werden, liegt ein Datenschutzverstoß vor. Im schlimmsten Fall kann das zu einer Geldbuße führen. Hier gilt der „kleinere“ Bußgeldrahmen bis 10 Millionen Euro oder, bei verbundenen Unternehmen, bis 2 Prozent des Vorjahresumsatzes.


Allerdings: Da ein
funktionierendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten die absolute Grundlage für jede weitere Arbeit im Datenschutz ist, kommen in aller Regel ganz automatisch weitere Verstöße gegen die DSGVO hinzu. Das Risiko, in Konflikt mit der Aufsichtsbehörde zu geraten, ist also nicht von der Hand zu weisen.



Der VVT-Check

Passgenaue Analyse. Klare Empfehlungen.

Endlich Sicherheit beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.


Jetzt unverbindlich kennenlernen:

zum VVT-Check


Die Grundlage für guten Datenschutz


Funktionierender Datenschutz ist darauf angewiesen, dass Geschäftsprozesse hinreichend beschrieben sind. Dafür sind die Forderungen aus Artikel 30 nicht ausreichend. Tatsächlich hat die DSGVO an anderer Stelle weitere Forderungen für eine saubere Datenverarbeitung in den Geschäftsprozessen, die Artikel 30 unerwähnt lässt. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob im Prozess eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist. Wo wird diese Prüfung dokumentiert, wenn nicht im Zusammenhang mit den Verarbeitungstätigkeiten? Eben. Es ist also ratsam, an einer Stelle zusammenzutragen, welche Personendaten in welchem Prozess wie verarbeitet werden und wie dabei die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden können.


Wenn
Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit richtig machen wollen, muss sichergestellt sein, dass die Prozessverantwortlichen zusammen mit den Mitgliedern des Datenschutzteams die Geschäftsprozesse einheitlich beschreiben. Datenschutzbeauftragte haben zu überprüfen, ob die Umsetzung den Anforderungen des Artikel 30 DSGVO genügt.


Vergessen Sie aber nicht:
Datenschutzbeauftragte sollten die Beschreibungen der Verarbeitungstätigkeiten nicht selbst vornehmen. Sie haben nämlich laut DSGVO (genauer beschreibt es Artikel 39) eine Überwachungsaufgabe und würden sich damit selbst kontrollieren. Dies schließt die DSGVO jedoch in den Artikeln 36 und 37 aus.


Datenschutzbeauftragte sollten beim Verantwortlichen also darauf hinwirken, dass die Beschreibungen der Verarbeitungs­tätigkeiten vollständig, aktuell und so klar sind, dass die Verarbeitungen in den Prozessen verstanden werden können. Zumindest so weit, dass die Anforderungen der DSGVO strukturiert und ohne Beanstandungen umgesetzt werden können, beispielsweise im Zusammenhang mit Betroffenenrechten. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist sodann von Datenschutzbeauftragten zu prüfen.




In 11 Schritten zum erfolgreichen Verarbeitungsverzeichnis


1.   Verfassen Sie eine
verbindliche Anweisung zur Erstellung der Beschreibungen von Verarbeitungs­tätigkeiten
2.   Stellen Sie sicher, dass
alle Prozessverantwortlichen diese verbindliche Anweisung kennen und anwenden
3.   Sorgen Sie systematisch dafür, dass
alle Verarbeitungstätigkeiten erfasst und gemäß den Anforderungen der DSGVO im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
4.   Falls sich
Prozessverantwortliche und in den Prozessen tätige Personen nicht sicher sind, welche Infos alle in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eingebunden werden sollen, sollten sie Datenschutzbeauftragte fragen und hinzuziehen. Diese dürfen zwar nicht operativ tätig werden, können aber beantworten, welche Inhalte das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben muss und in welcher Form dies zu dokumentieren ist.
5.   
Prüfen Sie regelmäßig, ob das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vollständig ist.
6. 
 Prüfen Sie regelmäßig, ob das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktuell ist.
7.   Stellen Sie sicher, dass
Änderungen, seien sie technischer Natur oder rechtlich bedingt, zu einer Aktualisierung der dokumentierten Verarbeitungstätigkeiten führen.
8.   Sorgen Sie dafür, dass
Änderungen in den Geschäftsprozessen ebenfalls Niederschlag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten finden.
9.   Stellen Sie sicher, dass
neue Verarbeitungstätigkeiten auch zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Ergänzung der Datenschutzinformationen („Informationspflicht“) führen.
10.   Vergewissern Sie sich, dass das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit in einer Art und Weise geführt wird, die es erlaubt, es
der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in geeigneter Weise zur Einsicht zu geben.
11.   Nutzen Sie die
Erfahrung von langjährigen Datenschutz-Profis, um Ihr Verarbeitungsverzeichnis endlich optimal aufzustellen. Mit dem VVT-Check von Team Datenschutz erfahren Sie, wo Ihr Verzeichnis Handlungsbedarf hat und wie Sie es schnell und zielgerichtet auf einen Stand bringen, der sich in vielerlei Hinsicht bezahlt macht.


Bei Datenschutz-Fragen Team Datenschutz fragen.

Der VVT-Check

Passgenaue Analyse. Klare Empfehlungen.

Endlich Sicherheit beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.


Jetzt unverbindlich kennenlernen:

zum VVT-Check
Kontakt aufnehmen


Hat Ihnen der Datentipp gefallen? Empfehlen Sie ihn weiter!

von Team Datenschutz 22. November 2024
Auch in diesem Jahr hat das Tagesseminar „Datenschutz-Update“ wieder zahlreiche Interessierte aus Datenschutz und Informationssicherheit zusammengebracht. Mit rund 40 Teilnehmenden fand das virtuelle Event regen Zuspruch und bot spannende Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, die 2025 und darüber hinaus auf Unternehmen und Datenschutzbeauftragte zukommen.
von Team Datenschutz 1. Oktober 2024
Auch in diesem Jahr ist Team Datenschutz wieder bei der 24. IDACON 2024 mit dabei. Vom 5. bis 7. November dreht sich auf dem hybriden Kongress für Datenschutz in München alles um aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Lösungen im Datenschutz.
Interieur eines Autos
von Eberhard Häcker 23. August 2024
Sensoren und Aktoren stecken in Autos, im Smart Home, in Industrie, Medizintechnik und mehr. Sie sammeln und verarbeiten Daten, die oft mit Menschen in Verbindung stehen. Klarer Fall für den Datenschutz. 10 Tipps, um Datenpannen zu vermeiden.
von Eberhard Häcker 7. August 2024
Netzwerktopologie bezeichnet, wie Geräte in Computer-Netzwerken miteinander verbunden sind. Die häufigsten Topologien sind Stern, Ring, Bus und Masche. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet. Umso wichtiger, dass Datenschutzbeauftragte sich des Themas annehmen.
Öffentliches Café am Flughafen
von Eberhard Häcker 9. Juli 2024
Wie Sie unsichere WLAN-Netzwerke erkennen und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Daten schützen. Unsere Tipps zu sicheren Verbindungen und Mitarbeiterschulungen.
von Team Datenschutz 26. Juni 2024
Wir laden ein zu einem spannenden neuen Datenschutz-Event: Das Fachseminar "Agile Datenschutzbeauftragte – Immer einen Schritt voraus" richtet sich an Datenschutzbeauftragte, die mit modernen, agilen Methoden den Anforderungen der veränderten Arbeitswelt begegnen und immer einen Schritt voraus sein möchten. Seminarleiter Eberhard Häcker freut sich auf den Austausch mit den Teilnehmenden.
Serverraum
von Eberhard Häcker 7. Juni 2024
Das beste Schutz gegen Angriffe auf die Unternehmens-IT ist die Härtung der Systeme – also die gezielte Absicherung von Rechnern, Servern und anderen Komponenten. Wie das geht, verrät der Datentipp!
von Eberhard Häcker 29. Mai 2024
Für Unternehmen sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen von entscheidender Bedeutung. Das betrifft unter anderem Firmengebäude und das Firmengelände. Vom Einbruchschutz über eine resiliente IT bis zum Umgang mit Notfallsituationen – eine umfassende Sicherheitsstrategie leistet einen wichtigen Beitrag, Ihr Unternehmen vor Gefahren verschiedenster Art zu schützen. Wir geben Tipps.
von Eberhard Häcker 29. April 2024
Bei Großereignissen wie Demonstrationen, Festen oder sportlichen Ereignissen sind viele Menschen unterwegs. In der nahen Umgebung des Unternehmens können solche Events Auswirkungen haben von logistischen Herausforderungen bis hin zu möglichen Datenschutzverletzungen. 11 Tipps, wie Unternehmen sich auf solche Ereignisse vorbereiten und rechtliche Probleme umgehen.
Mehr anzeigen
Share by: