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Was bei Produktionsmaschinen oft übersehen wird: In aller Regel stehen mit ihnen personenbezogene Daten in Verbindung. Wartung und Fernwartung von Maschinen und Anlagen betreffen also den Datenschutz. Darum sollten Datenschutzbeauftragte eingebunden werden und die Abläufe begleiten. Tipps für eine datenschutzgerechte Fernwartung in der Produktion.
Auch wenn Sie vielleicht nicht auf Anhieb wissen, was die Abkürzungen
OT oder
ICS,
IoT oder
IIoT bedeuten, sollten Datenschutzbeauftragte die dahinterstehenden Begriffe kennen.
OT ist die Abkürzung für
Operational Technology oder
operative Technologie, sprich:
Betriebstechnik. Damit sind Hardware und Software für industrielle Einrichtungen gemeint. Während die
IT vorrangig zur Lösung
geschäftlicher Anforderungen in der Bürowelt eingesetzt wird, dienen
OT-Lösungen in technischem Kontext der Lösung von
technischen Anforderungen wie Produktionstechnik. Nebenbei müssen diese deutlich robuster sein als die IT-Systeme der Büroanwendungen.
Daneben gibt es noch
IoT (Internet of Things, Internet der Dinge), was zunächst nichts mit der hier beschriebenen Abkürzung OT zu tun hat, und
IIoT (Industrial Internet of Things, industrielles Internet der Dinge).
ICS sind Industrial Control Systems, Systeme zur Fertigungs- und Prozessautomatisierung, kommen in beinahe allen Infrastrukturen zum Einsatz und sind häufig Ziel von Angriffen.
Dass das auch den
Datenschutz interessieren muss, hat zwei Gründe. Erstens weisen
Operational Technology
und
Industrial Control Systems
in den meisten Fällen einen Personenbezug auf. Und zweitens macht ein
gelungener Angriff auf diese Bereiche dort nicht Halt, sondern
von dort aus erfolgen weitere Angriffe auch auf Office-Technik. In beiden Fällen sind
personenbezogene oder auf Personen beziehbare Daten beteiligt. Bei Angriffen löst das häufig eine
Datenschutzverletzung aus, die binnen 72 Stunden auf
Meldepflicht
geprüft werden und im zutreffenden Fall mit einer Meldung bei der
Aufsichtsbehörde
abgeschlossen werden muss.
Ein Beispiel aus der Praxis. Kollege Abele arbeitet an der Maschine X. Er meldet sich bei Schichtbeginn mit seiner Kennung an der Maschine an. Die Maschine protokolliert je nach Anforderung oder entsprechender Einstellung Daten zu seiner Tätigkeit. Dazu gehören Daten wie Arbeitszeitbeginn und -ende, mögliche Störungen, Zahl der produzierten Teile, Fehlbedienungen, kontrolliertes und spontanes Abschalten usw. Die Maschine erstellt also ein Profil über Herrn Abele.
Angenommen, die Maschine wird bei einem
Cyberangriff gehackt. Die Daten wurden kopiert und werden Teil der Forderung der Angreifer. Das ist ein
unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten. Wenn die von der gehackten Maschine verarbeiteten Daten ein
Risiko für die Rechte und Freiheiten von Herrn Abele bedeuten, löst der Vorfall eine
Meldepflicht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus.
Darum muss der Datenschutz in diese Abläufe eingebunden sein. Wenn der nichts von OT oder ICS und nichts von IoT oder IIoT weiß, können
Verantwortliche nicht ihrer Meldepflicht nachkommen und
Datenschutzbeauftragte nicht ihrer Überwachungsaufgabe. Die
Rechte betroffener Personen werden verletzt, ohne dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Datenschutzbeauftragte
sollten sich also der
Fernwartung in der Produktion annehmen.
Datenschutzbeauftragte kennen die Anforderungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Sie können mögliche Datenpannen im Zusammenhang mit Fernwartung in der Produktion beurteilen und Verantwortliche unterstützen: Es gilt, die Risiken zu definieren, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe abzuschätzen und zu helfen, vorgeschlagene Maßnahmen im Hinblick auf Datenschutz zu bewerten. So fordert es Artikel 24 der DSGVO.
Datenschutzbeauftragte erkennen, was es für
Datenschutz und Informationssicherheit bedeuten kann, wenn
Fernwartungszugänge
vor Ort
nicht bekannt oder unvollständig dokumentiert sind. In die Kategorie „unvollständige Dokumentation“ gehört auch, wenn nicht bekannt ist,
welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbare Daten mit den Maschinen verarbeitet werden und daher bei der Fernwartung grundsätzlich
einsehbar
sind. Damit kann der Vorgang im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nur unzureichend dokumentiert werden. Im Fall einer
Anfrage der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gibt das
kein gutes Bild ab.
„Fehlen die Dokumentationen, welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbaren Daten mit den Maschinen und Anlagen sowie den dafür notwendigen Netzen verarbeitet werden, ist der Datenschutz zwangsläufig unvollständig.“
Beim
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es im
IT-Grundschutz einen eigenen
Baustein für die Fernwartung im industriellen Umfeld, seine Abkürzung lautet IND.3.2. Dort sind allein
zehn Gefährdungen für die Informationssicherheit aufgelistet. Allerdings:
Es fehlen die Gefährdungen für den Datenschutz, denn für den ist BSI nicht zuständig.
Team
Datenschutz unterstützt Sie gerne, diese Gefährdungen zielführend anzugehen.
Kommt es durch
Fehler bei Wartungszugriffen zu
Schutzverletzungen beim Datenschutz, müssen Sie die üblichen Meldewege einhalten. Und worüber sich Verantwortliche für die Produktions-IT, also für
Operational Technology und
Industrial Control Systems sowie
Internet of Things und
Industrial Internet of Things
nicht immer im Klaren sind: Fehlen die
Dokumentationen, welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbaren Daten mit den Maschinen und Anlagen sowie den dafür notwendigen Netzen verarbeitet werden, ist der
Datenschutz
zwangsläufig
unvollständig. Damit wird er zur offenen Flanke und möglicher Gegenstand von Anfragen und Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde.
Natürlich müssen Betriebe und Unternehmen die
Daten der Beschäftigten gesetzeskonform verarbeiten. Das zu überwachen, ist unter anderem die gesetzliche
Aufgabe des Betriebsrats. Erfahrungsgemäß sind aber die wenigsten Betriebsräte in die Abläufe bei Wartung und Fernwartung von Anlagen und Maschinen in der Fertigung eingebunden.
Unternehmen sollten die
Datenschutzanforderungen bei Wartung und Fernwartung von Anlagen und Maschinen kennen und Datenschutzbeauftragte einbinden. Dann lassen sich die damit verbundenen Arbeiten
datenschutzkonform umsetzen.
Datenpannen in der Fertigung vermeiden. Sieben Tipps.
Stellen Sie sicher, dass alle Fernwartungszugriffe auf Maschinen und Netze der Produktion bekannt sind.
Stoßen Sie an, dass bei allen Fernwartungszugriffen in der Fertigung Verantwortliche benannt sind.
Stellen Sie sicher, dass alle Wartungsprozesse in der Produktion grundlegend und nachvollziehbar festgelegt sind.
Halten Sie fest, welche Personendaten Maschinen über jene verarbeiten, die sie bedienen.
Prüfen Sie, ob für die Wartung und Fernwartung industrieller Anlagen und Maschinen die jeweilige Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst ist.
Stellen Sie sicher, dass für alle Wartungs- und Fernwartungsaufträge belastbare Vereinbarungen vorhanden sind und entsprechende Verträge entweder über Auftragsverarbeitung (das dürfte die Regel sein) oder Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) vorliegen.
Stimmen Sie sich mit dem
Betriebsrat
ab, um gemeinsam oder in Absprache mit ihm
weitere Schritte zu prüfen.
Und die Kernfrage: Sind Datenschutzbeauftragte in die Wartung und Fernwartung von Fertigungsmaschinen eingebunden und können sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden?
Die Experten von
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