Betroffenenrechte

Betroffenen­rechte nach DSGVO

Auskunft, Löschung und Co. professionell managen

Verstöße gegen Betroffenen­rechte

Was ist in Sachen Geldbußen und Schadenersatz derzeit das größte Datenschutzrisiko? Datenpannen rund um die Betroffenenrechte nach DSGVO. Unerlaubter Versand von Werbe-Mails, verspätete Antwort auf Auskunftsanfragen, Verletzungen der Informationspflicht gegen Angestellte ... Wer die Rechte betroffener Personen verletzt, für den kann es teuer werden. Sie möchten Betroffenenrechte endlich sicher managen? Dann melden Sie sich an und seien Sie dabei!

Was sind Betroffenen­rechte?

Das sagt die DSGVO


Betroffene sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle, deren persönliche Daten Sie verarbeiten, beispielsweise KundInnen und Mitarbeitende.


   Gemäß Datenschutzrecht haben Betroffene das Recht, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Bescheid zu wissen.

Darunter fallen etwa Informationen darüber, warum ihre Daten verarbeitet werden und mit wem sie geteilt werden. Sind Daten fehlerhaft oder unvollständig, haben Betroffene das Recht auf Berichtigung. Dazu kommen etwa das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und Rechte wie das, gegebene Einwilligungen zu widerrufen.


Bei Verstößen gegen die DSGVO haben Betroffene das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren.

Wie entstand die DSGVO?

Erinnern Sie sich, was der Datenschutz-Grundverordnung den Anstoß gab?

Richtig: Eine Missachtung von Betroffenenrechten.


Der Österreicher Maximilian Schrems war Student, als er wollte, dass Facebook seine Daten löscht. Das Grundrecht auf Datenschutz ist im Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta geregelt. Das nützte ihm nur nichts, denn Facebook hatte seinen Sitz in Irland und war von Österreich aus nicht angreifbar. Irland konnte nicht helfen, weil Schrems kein irischer Staatsbürger war.

Die Europäische Union erkannte den Handlungsbedarf und erarbeitete die Datenschutz-Grundverordnung.

quote

"Für Unternehmen ist spätestens jetzt die Zeit gekommen, die Betroffenenrechte gezielt und strukturiert zu regeln."

Geldbußen, Schadenersatz und das Recht auf Auskunft

Die neuen Geldbußen empfanden viele als enorm. Die DSGVO sieht bis 20 Mio. Euro vor oder 4 % des Vorjahresumsatzes des Konzerns plus die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Geldbußen werden in Deutschland bisher eher verhalten verhängt. Schadenersatz hingegen ist stark im Kommen. Für Unternehmen ist spätestens jetzt die Zeit gekommen, die Betroffenenrechte gezielt und strukturiert zu regeln. 

Allein das Recht auf Auskunft ist eine Wissenschaft für sich. Es gibt Fälle von Auskunftsanfragen beschäftigter Personen, bei denen bereits die Recherche mehr als 40 Stunden dauerte und das Zusammenstellen der Daten noch einmal ca. 20 Stunden. Allerdings: Nicht zu antworten, wäre der DSGVO wegen deutlich teurer geworden.

Haben Sie bei der Auskunft an betroffene Personen alle Abläufe im Blick? Hätten Sie etwa an das Kantinenessen gedacht oder an die Teilnahme in der Betriebssportgruppe? Wie steht es mit der Nutzung von Poolfahrzeugen?

Betroffenen­rechte? Check!

Wie wäre es, wenn es eine Checkliste gäbe mit allen möglichen Abläufen mitsamt Mustertexten, damit Sie nichts übersehen? Neben der Erläuterung der Betroffenenrechte werden wir genau das im Webinar vorstellen. Seien Sie gespannt!

Das Webinar-Programm im Überblick

Unser Webinar vermittelt das wichtigste Know-how zum Thema Betroffenenrechte und gibt Ihnen das Rüstzeug, die Herausforderung professionell und praxisnah zu regeln.
Das erwartet Sie:


  • Das zentrale Grundrecht betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO)
  • Die häufigsten Verstöße seit Einführung der DSGVO
  • Beispiel Recht auf Auskunft
  • So beantworten Sie das Ersuchen um Auskunft
  • Die möglichen Folgen bei Fehlern
  • So bringen Sie Struktur in den Umgang mit Betroffenenanfragen
  • Exkurs: Schadenersatz und die Entwicklung 2023
  • Ausblick


Jetzt anmelden und Betroffenenrechte nach DSGVO endlich sicher managen!

Zielgruppe des Webinars


Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutz­beauftragte, Informations­sicherheits­beauftragte, Datenschutz­koordinatorinnen & Datenschutz­koordinatoren ebenso wie für Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal und Human Resources, IT, Legal/Recht, Controlling und Betriebsrat.

Termine, Zeiten, Ort und Preise


Webinar

Betroffenenrechte nach DSGVO. Auskunft, Löschung und Co. professionell managen


Termin

Donnerstag, 4. Mai 2023 von 9:30 bis 12:00 Uhr

Webinar verpasst? Wir bieten gerne weitere Termine an. Einfach melden!


Teilnahme

Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.


Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.

Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.


Speaker
Eberhard Häcker, externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Geschäftsführer TDSSG GmbH, Geschäftsführer HäckerSoft GmbH, langjähriger Fachautor und Kongressredner.

Besonderheit
Langjährige
Praxiserfahrung, vorausschauende Lösungsansätze und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.


Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll,
der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.



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Stellen Sie sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen umgehend weiter.

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Betroffenenrechte nach DSGVO


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