Auskunft, Löschung und Co. professionell managen
Was ist in Sachen Geldbußen und Schadenersatz derzeit das größte Datenschutzrisiko? Datenpannen rund um die Betroffenenrechte nach DSGVO. Unerlaubter Versand von Werbe-Mails, verspätete Antwort auf Auskunftsanfragen, Verletzungen der Informationspflicht gegen Angestellte ... Wer die Rechte betroffener Personen verletzt, für den kann es teuer werden. Sie möchten Betroffenenrechte endlich sicher managen? Dann melden Sie sich an und seien Sie dabei!
Betroffene sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle, deren persönliche Daten Sie verarbeiten, beispielsweise KundInnen und Mitarbeitende.
Gemäß Datenschutzrecht haben Betroffene das Recht, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Bescheid zu wissen.
Darunter fallen etwa Informationen darüber, warum ihre Daten verarbeitet werden und mit wem sie geteilt werden. Sind Daten fehlerhaft oder unvollständig, haben Betroffene das Recht auf Berichtigung. Dazu kommen etwa das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und Rechte wie das, gegebene Einwilligungen zu widerrufen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO haben Betroffene das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren.
Erinnern Sie sich, was der Datenschutz-Grundverordnung den Anstoß gab?
Richtig: Eine Missachtung von Betroffenenrechten.
Der Österreicher
Maximilian Schrems war
Student, als er wollte,
dass Facebook seine Daten löscht. Das
Grundrecht auf Datenschutz
ist im Artikel 8 der
Europäischen Grundrechtecharta
geregelt. Das nützte ihm nur nichts, denn
Facebook
hatte seinen
Sitz in Irland
und war von Österreich aus nicht angreifbar. Irland konnte nicht helfen, weil Schrems
kein irischer Staatsbürger
war.
Die
Europäische Union
erkannte den Handlungsbedarf und
erarbeitete die Datenschutz-Grundverordnung.
"Für Unternehmen ist spätestens jetzt die Zeit gekommen, die Betroffenenrechte gezielt und strukturiert zu regeln."
Die
neuen Geldbußen
empfanden viele als enorm. Die DSGVO sieht
bis 20 Mio. Euro vor oder 4 % des Vorjahresumsatzes des Konzerns plus die Möglichkeit,
Schadenersatz zu fordern. Geldbußen werden in Deutschland bisher eher verhalten verhängt.
Schadenersatz hingegen ist stark im Kommen.
Für Unternehmen ist
spätestens jetzt die Zeit gekommen, die
Betroffenenrechte gezielt und strukturiert zu regeln.
Allein das
Recht auf Auskunft
ist eine Wissenschaft für sich. Es gibt Fälle von Auskunftsanfragen beschäftigter Personen, bei denen
bereits die Recherche mehr als 40 Stunden dauerte und das Zusammenstellen der Daten
noch einmal ca. 20 Stunden. Allerdings: Nicht zu antworten, wäre der
DSGVO
wegen
deutlich teurer
geworden.
Haben Sie bei der
Auskunft an betroffene Personen
alle Abläufe im Blick? Hätten Sie etwa an das
Kantinenessen
gedacht oder an die Teilnahme in der
Betriebssportgruppe? Wie steht es mit der Nutzung von
Poolfahrzeugen?
Wie wäre es, wenn es eine
Checkliste
gäbe mit allen möglichen Abläufen mitsamt Mustertexten, damit Sie nichts übersehen? Neben der Erläuterung der Betroffenenrechte werden wir genau das
im Webinar
vorstellen.
Seien Sie gespannt!
Unser Webinar vermittelt
das wichtigste Know-how zum Thema Betroffenenrechte und gibt Ihnen das Rüstzeug, die Herausforderung professionell und praxisnah zu regeln.
Das erwartet Sie:
Jetzt anmelden und Betroffenenrechte nach DSGVO endlich sicher managen!
Das Webinar ist ideal geeignet
für betriebliche wie externe
Datenschutzbeauftragte,
Informationssicherheitsbeauftragte,
Datenschutzkoordinatorinnen & Datenschutzkoordinatoren
ebenso wie für
Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte
aus der
Geschäftsführung
und den Bereichen
Personal und Human Resources, IT, Legal/Recht, Controlling
und
Betriebsrat.
Webinar
Betroffenenrechte nach DSGVO. Auskunft, Löschung und Co. professionell managen
Termin
Donnerstag, 4. Mai 2023 von 9:30 bis 12:00 Uhr
Webinar verpasst? Wir bieten gerne weitere Termine an. Einfach melden!
Teilnahme
Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.
Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.
Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.
Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.
Speaker
Eberhard Häcker, externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Geschäftsführer TDSSG GmbH, Geschäftsführer HäckerSoft GmbH, langjähriger Fachautor und Kongressredner.
Besonderheit
Langjährige
Praxiserfahrung, vorausschauende
Lösungsansätze
und
viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.
Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll,
der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der
3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.
Stellen Sie sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen umgehend weiter.
+49 6831 7689 777
Seien Sie dabei! Mit dem Anmeldeformular können Sie sich gleich online für die Teilnahme anmelden.
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