Seit ein paar Tagen ist es amtlich. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. So steht es in der SARS-Cov-2 Arbeitsschutzverordnung, die das Bundesarbeitsministerium am 27. Januar 2021 rechtsverbindlich erlassen hat. Somit müssen nun auch alle diejenigen, für die Homeoffice grundsätzlich infrage kommt, die bisher aber lieber im Büro gearbeitet haben, ins Homeoffice umziehen.
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn das nicht mit zahlreichen Vorschriften verknüpft wäre. Zunächst muss geklärt sein, um welches Arbeiten es sich denn handelt. Einige Begriffe aus dem Angebot: Arbeiten in der Wohnung (Bezeichnung aus der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums), Telearbeit (offizieller Begriff für den fest vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz in der Privatwohnung), mobiles Arbeiten (Arbeiten unterwegs, ausdrücklich nicht durch die Arbeitsstättenverordnung erfasst) oder umgangssprachlich: Homeoffice. Daneben gibt es noch betriebsstättenfernes Arbeiten und vielleicht noch das Werkeln vom Küchentisch aus. Idealerweise begleitet vom Kinderchor, die derzeit nicht in Kita oder Schule können.
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Datenschutz hat dazu ein Webinar zusammengestellt. Referent Eberhard Häcker setzt den Fokus so, dass er dem aktuellen Bedarf vieler Betriebe entspricht: datenschutzrechtliche Fragen, Fragen der Informationssicherheit und allgemeine Fragen, wie der Arbeitsplatz in der Wohnung aussehen sollte, um den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Obwohl nur wenige Tage Vorbereitung möglich waren, nahmen zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim ersten Webinar-Termin heute die Gelegenheit wahr, sich hier auf den aktuellen Stand zu bringen. Sie konnten wertvolle Anregungen mitnehmen und haben jetzt einen guten Überblick, was in Sachen Homeoffice zu tun ist. Wer das Webinar verpasst hat, kein Problem: Das nächste findet statt am Mittwoch, 17. Februar 2021, von 13:30 bis 16:00 Uhr. Noch sind Plätze frei!
Nach Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einwahldaten zum Webinar sowie die Seminarunterlagen.
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