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Zur Sicherung von Daten gibt es unterschiedliche Konzepte. Es gibt die Datensicherung in der Cloud, beispielsweise bei Microsoft 365. Dann gibt es zentrale Datensicherungen im Unternehmen. Das betrifft häufig zum Beispiel die ERP-Software. Es gibt zentrale Datensicherungen auf den zentralen Medien, beispielsweise, wenn erst im Home-Office gesichert wird und die Daten später in die zentrale Datensicherung eingespielt werden. Und es gibt dezentrale Datensicherungen auf dezentralen Medien. Das ist dann der Fall, wenn auf mobilen Geräten für eigene Zwecke Daten gesichert werden.
Wie oft muss man sichern? Bei der zentralen Datensicherung im Unternehmen gibt es beispielsweise diese Möglichkeit:
Wie viele Sicherungen sind nötig? Im eben skizzierten Fall sind für die tägliche Sicherung für sieben Tage zunächst einmal sieben Sicherungsbänder im Einsatz. Das siebte Sicherungsband ist gleichzeitig das erste Wochenband. Demzufolge müssen für die Wochensicherungen drei weitere Wochenbänder angeschafft werden. Damit sind jetzt zehn Bänder im Einsatz. Wenn eine monatliche Sicherung hinzukommt, dann ist das vierte Wochenband gleichzeitig die erste Monatssicherung. Das bedeutet weitere zwölf Bänder, eines für jeden Monat. Damit sind 22 Bänder im Einsatz. Je nachdem, wie viele Jahressicherungen vorgenommen und aufbewahrt werden, kommen Jahresbänder hinzu.
Da Speichermedien, in diesem Fall Sicherungsbänder, eine begrenzte Lebensdauer haben und darum nicht zu lange im Einsatz sein dürfen, sind naturgemäß weitere Bänder zu beschaffen, die nach und nach die vorhandenen ersetzen. Nicht vergessen, die alten Bänder sicher zu löschen.
Kommt es zu einem Datenschutzvorfall oder einem Ausfall von Dateien, kann eine Rücksicherung vorgenommen werden. Dann stellt sich die Frage: Welches Back-up soll wiederhergestellt werden? In der Regel wird man die Sicherung zurückspielen, die zuletzt vorgenommen wurde, denn, logisch, je länger die Sicherung zurückliegt, desto größere Lücken weist sie auf.
Bei einem Trojaner liegt die Sache womöglich anders. Macht etwa ein Verschlüsselungstrojaner den Zugriff auf Sicherungsdateien notwendig, muss das Unternehmen zuerst feststellen, wann sich der Trojaner eingeschlichen hat, sprich: auf welchen Sicherungsbändern er unbemerkt mit abgespeichert wurde.
Spielt man diese Bänder ein, ist der Verschlüsselungstrojaner zurück im System und treibt weiter sein Unwesen. Das kann dazu führen, dass Datensicherungen von mehreren Tagen, möglicherweise sogar Wochen oder gar Monaten nicht mehr verwendet werden können. Unter Umständen werden dann sehr viele gesicherte Daten unbrauchbar und sind für das Unternehmen verloren.
Eine zuverlässige Wiederherstellung von Back-up-Daten betrifft nicht nur Unternehmensdaten und Projekte, sie geht auch den Datenschutz an. Eine der zentralen technischen und organisatorischen Anforderungen des Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verfügbarkeit. Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden, müssen während der Zeit ihrer erlaubten Verarbeitung tatsächlich vorhanden sein. Im Falle eines Datenzwischenfalls müssen sie darum schnell wiederherstellbar sein.
Sollten Daten verloren gehen, ohne dass es hierfür einen triftigen Grund gibt, wäre dies gemäß Art. 4 Ziff. 12 DSGVO ein Datenschutzvorfall, der möglicherweise sogar gemäß Art. 33 DSGVO zu einer Meldepflicht führt. Das wiederum kann weitere Ermittlungen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz auslösen. Wer über Datensicherung nachdenkt, sollte den Datenschutz auf jeden Fall gleich mitdenken.
Wie Sie sich auf Datenverlust und erfolgreiches Wiederherstellen vorbereiten:
Das ist die Kernfrage: Kann genau ermittelt werden, welche der vorhandenen Datensicherungen die richtige für die jetzt erforderliche Rücksicherung ist, also nicht zu früh und nicht zu spät?
Wir wünschen erfolgreiches Wiederherstellen von Back-ups!
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